Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters Heintzen: Kompliziertes Verfahren
11.06.2001, 14:02 UhrFür eine Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters in Berlin müsste die Verfassung des Landes geändert werden. Bislang ist in Artikel 56 festgelegt, dass der Regierende Bürgermeister mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus gewählt wird. Bislang wird in keinem Bundesland der Ministerpräsident direkt gewählt.
Nach Einschätzung des Jura-Professors Markus Heintzen von der Freien Universität Berlin ist in Berlin eine Verfassungsänderung zwar möglich, wäre jedoch in der jetzigen politischen Situation ein "recht kompliziertes Verfahren".
Artikel 100 der Landesverfassung schreibt vor, dass Änderungen der Landesverfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses beschlossen werden müssen. Für eine Verfassungsänderung müssten also mindestens 113 Abgeordnete der 169 Parlamentarier votieren. Die CDU hat 75 Stimmen, die SPD 42, die PDS 33 und die Grünen 18. Ein Abgeordneter ist fraktionslos. Da SPD und Grüne den Vorstoß der Christdemokraten zur Direktwahl ablehnen, blieben die Stimmen der PDS. Doch auch damit käme die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zu Stande.
Zudem würde eine so grundlegende Änderung mehrere Lesungen eines entsprechenden Gesetzentwurfes erfordern und könnte sich damit über Wochen hinziehen. "Eine Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters ist zur Lösung der aktuellen Krise keine gute Idee", sagte Heintzen.
Jedoch ist der Vorschlag nach Ansicht des Wissenschaftlers nicht generell von der Hand zu weisen. "Mit einer Direktwahl könnte die derzeit eher schwache Stellung des Regierenden Bürgermeisters gestärkt werden." Die jetzigen Berliner Verhältnisse könnten damit zu tun haben, dass der Regierungschef der Stadt zu abhängig vom Parlament ist, meint Heintzen.
Quelle: ntv.de