Politik

Schwarzgeld ohne Folge Hessen-Wahl bleibt gültig

Die hessische Landtagswahl vom 7. Februar 1999 bleibt gültig, obwohl die CDU ihren Wahlkampf zum Teil mit Schwarzgeld finanziert hat. Dies entschied der Wiesbadener Staatsgerichtshof am Mittwoch. Er lehnte damit eine Klage des Landesverbands der Grünen ab.

Die Grünen hatten auf Annullierung der Wahl geklagt, da die CDU nach eigenem Eingeständnis ihren Wahlkampf zum Teil mit Schwarzgeld finanziert hatte. Damit habe sich die Union einen illegalen Wettbewerbsvorteil verschafft, hieß es in der Klageschrift. Die CDU bestritt dagegen jeden Einfluss der Finanzierung auf den Ausgang der Wahl.

Bei der Landtagswahl am 7. Februar 1999 hatten CDU und FDP die rot-grüne Koalition abgelöst. Ein Jahr später wurde die CDU-Schwarzgeldaffäre bekannt. Das hessische Wahlprüfungsgericht leitete daraufhin eine erneute Überprüfung der Gültigkeit der Wahl ein. Es stellte sein Verfahren aber im Februar 2001 ein, nachdem die Landesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkt hatte.

Quelle: ntv.de

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