Politik

Folter in der Türkei drohtHochrangiger PKK-Funktionär darf nicht abgeschoben werden

12.08.2026, 15:33 Uhr
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Die PKK hat nach jahrzehntelangen Kämpfen ihre Auflösung bekannt gegeben und kündigte ihren Rückzug aus der Türkei in den Nordirak an. Einige Kämpfer legten bereits die Waffen nieder. (Foto: IMAGO/ZUMA Press Wire)

In den 1990er Jahren flüchtete er nach Deutschland, weil ihm in der Türkei die Todesstrafe drohte, jetzt sollte er abgeschoben werden. Ein ehemaliger hoher PKK-Funktionär klagt gegen seine Abschiebung und bekommt recht. Die Richter finden so klare Worte, dass die Behörde noch im Gerichtssaal ihre Entscheidung widerruft.

Auch im laufenden Friedensprozess zwischen der Türkei und der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK hat ein Abschiebeverbot für einen hochrangigen PKK-Funktionär Bestand. Der schwer kranke 74-Jährige, der in den 1990er Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, nachdem ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Abschiebung gedroht und das bestehende Abschiebeverbot widerrufen hatte.

In der mündlichen Verhandlung stellten die Richter klar, dass sie für den mutmaßlichen früheren Kämpfer der PKK und ehemaligen Teil des Parteikaders bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland eine erhebliche Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung sehen. Die Menschenrechtssituation sei insbesondere für Menschen, denen Terrorismusbeteiligung vorgeworfen werde, weiter mangelhaft. Der Kläger könne dort nicht von einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgehen.

Angesichts der deutlich gemachten Rechtsauffassung und auch mit Blick auf den Gesundheitszustand des Klägers erklärte sich ein Vertreter des Bundesamtes noch vor einer Entscheidung des Gerichts bereit, den Widerruf des Abschiebeverbots aufzuheben. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Seit 30 Jahren in Deutschland

Die türkische Regierung wirft dem heute 74-jährigen die Mitgliedschaft in der PKK sowie sechsfachen Mord vor. Weil ihm einst die Todesstrafe drohte, war er 1992 nach Deutschland geflüchtet. Später wurde ihm der Schutzstatus als Flüchtling aberkannt, ein Gericht setzte aber 2007 ein Abschiebeverbot durch, weil er in der Türkei Folter und unmenschliche Behandlung zu befürchten habe. Anfang des Jahres hatte das BAMF das Abschiebeverbot unter Verweis auf die Auflösung der PKK und den damit angestoßenen Friedensprozess dann aufgehoben.

Flüchtlingen kann der Aufenthaltsstatus widerrufen werden, wenn sich die konkrete Situation in ihrem Heimatland für sie verbessert hat. Das kann zum einen heißen, dass sich die Situation im Allgemeinen, etwa durch das Ende eines Krieges, verbessert hat. Zum anderen kann es bedeuten, dass der Flüchtling wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppe, seinem Geschlecht oder Sexualität oder seiner Ethnie verfolgt wurde. Dann kann sich die Situation für bestimmte Gruppen etwa durch einen Regierungswechsel ändern. Dabei ist zu beachten, dass diese Verbesserung von nachhaltiger Dauer sein muss.

Verbesserung muss von Dauer sein

Das Gericht gehe tatsächlich von einer "erheblichen Verstrickung des Klägers in die PKK" aus, erläuterte der Vorsitzende Richter. So habe er sich an Kämpfen beteiligt und gelte als altgedienter PKK-Kader.

Bei der Frage, ob ein Abschiebeverbot widerrufen werden könne oder nicht, gehe es aber um die Frage, ob die drohende Situation von Folter im Zielland sich inzwischen erheblich und dauerhaft verbessert habe. Das sei in diesem Fall nicht zu erkennen. Der Reformprozess in der Türkei stehe noch am Anfang, es sei offen, wie er sich in den nächsten Jahren gestalte, so der Vorsitzende Richter Dirk Schäfers.

Nach einem jahrzehntelangen blutigen Konflikt mit dem türkischen Staat hatte die PKK im Mai 2025 ihre Auflösung angekündigt. Später begannen einige Kämpfer, ihre Waffen niederzulegen und die PKK kündigte ihren Rückzug aus der Türkei in den Nordirak an.

In dieser Woche hatte das türkische Parlament ein Gesetz für eine mögliche Freilassung von PKK-Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen verabschiedet. Es soll den Friedensprozess voranbringen. Die PKK ist in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation gelistet.

Quelle: ntv.de, kaz/dpa

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