Rentenversicherung Höhere Bemessungsgrenze
15.10.2002, 08:53 UhrDie Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird noch stärker angehoben als von SPD und Grünen bisher bekannt gegeben. Das wurde am Dienstag in Koalitionskreisen bestätigt. Ziel der Anhebung ist die Stabilisierung der Rentenfinanzen.
In Westdeutschland werden Anfang 2003 Einkommen bis zu 5.100 Euro beitragspflichtig, in Ostdeutschland Einkommen bis zu 4.275 Euro. Bisher liegen die Bemessungsgrenzen bei 4.500 (West) und 3.750 Euro (Ost). Nach den Koalitionsverhandlungen am Vortag galt irrtümlich eine Anhebung auf 5.000 (West) und 4.170 Euro (Ost) als vereinbart.
Die höheren Grenzen ergeben sich aber zwangsläufig aus der von Rot-Grün veränderten Formel für die Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag bislang beim 1,8-fachen des statistischen Durchschnittverdienstes. Künftig wird sie aber auf das 2-fache angehoben.
Dem Vernehmen nach sollen die höheren Bemessungsgrenzen auch auf die Arbeitslosenversicherung übertragen werden, nicht jedoch auf die gesetzliche Krankenversicherung. Die Maßnahmen zielen vor allem auf Höherverdiener. Fest steht auch, dass die Rentenbeiträge im kommenden Jahr für alle Beitragszahler von derzeit 19,1 auf 19,3 Prozent steigen. Damit sollen die Einnahmen verbessert werden, die deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind.
Der sozialpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Karl-Josef Laumann, kritisierte die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als "kurzsichtige Rentenpolitik" der Regierung. Der Schritt bringe nur kurzfristig Entlastung, da später höhere Renten bezahlt werden müssten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die Anhebung des Beitragssatzes und höhere Beitragsgrenzen in der Rentenversicherung "sozial ausgewogen". Sie belasteten "die unteren Einkommensgruppen nicht über Gebühr", stärkten andererseits aber "die Solidarität", da Besserverdienende einen höheren Beitrag leisten müssten, meinte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer.
Quelle: ntv.de