Politik

Stasi-Unterlagengesetz Hoffnung auf Kohl-Signal

Auf ein Signal von Ex-Kanzler Helmut Kohl hofft die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler. Im Zuge des anstehenden Novellierungsverfahrens des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) solle der Altkanzler deutlich machen, dass er die Folgen seiner Klage gegen die Herausgabe seiner Stasi-Akten so nicht gewollt habe.

"Das wäre enorm wichtig für die Haltung der Unions-Fraktion in der Frage der Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes", sagte Birthler. Der Innenausschuss des Bundestages beschäftigt sich gegenwärtig mit einer möglichen Änderung des Unterlagengesetzes. Bei der öffentlichen Anhörung geht es um eine von vielen Seiten geforderte Präzisierung des Opferbegriffs. Damit soll unterbunden werden, dass sich auch ehemalige DDR-Funktionsträger auf einen Opferstatus berufen können.

Täter den Opfern gleichgestellt

Grundsätzliche Übereinstimmung unter den Parteien besteht darüber, dass die ab 2003 mögliche Schwärzung von Akteninhalten durch ehemalige Stasi-Mitarbeiter verhindert werden soll. Eine Novellierung des seit 1991 geltenden Gesetzes wird seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts diskutiert. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hatte die Herausgabe der Stasi-Akten von Kohl untersagt und dies mit dem Opferschutz und dem Persönlichkeitsrecht begründet.

Bei der Anhörung geht es nach Birthlers Einschätzung auch darum, ob noch immer ein breites gesellschaftliches Interesse an der umfassenden Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit besteht. Für eine Änderung des Gesetzes ist auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach. Die Vorschrift, wonach es ab 2003 einen Anspruch auf Schwärzung von Daten geben soll, sollte gestrichen werden, sagte Bosbach. Außerdem müsse verhindert werden, dass ehemalige DDR-Funktionäre den Opfern der Stasi gleichgestellt werden.

In die Debatte um die Gesetzesnovelle hat sich auch der Geschäftsführer des Deutschen Presserats, Lutz Tillmanns, eingeschaltet. Seiner Meinung nach dürften die "Stasi-Akten keine Verschlusssache werden". In der bisherigen Gesetzesform gilt für die Einsichtnahme ein Privileg für journalistische und historische Aufarbeitung.

Stasi-Akten von Personen, die im öffentlichen Leben stehen, sollten nach Auffassung des Liedermachers Wolf Biermann auch künftig zugänglich sein. Gerade Personen, die sich in die Arena drängen, müssten es aushalten, im Guten wie im Schlechten zu bestehen, sagte Biermann. "Uns interessiert, mit welchen Verbrechern eines totalitären Systems westliche Politiker im Bett gelegen haben. Das ist eine politisch-moralische Frage", erklärte der 1976 aus der DDR ausgebürgerte Barde.

Quelle: ntv.de

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