Politik

Urteil im Saarland Hoffnung für Pendler

Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Finanzgericht nach einem entsprechenden Urteil in Saarbrücken mit.

Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06).

Das Bundesfinanzministerium äußerte sich betont gelassen. Ein Sprecher sagte, die Entscheidung des saarländischen Gerichtes "lässt uns ziemlich ruhig". Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Neuregelung der Pauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Mit dieser Kürzung erhofft sich der Bund etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen. Anfang März hatte das Niedersächsische Finanzgericht dies bereits als verfassungswidrig bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung entscheiden.

Die niedersächsischen Richter hatten geurteilt, dass bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zwangsläufig Kosten entstünden, ohne die es kein Einkommen geben würde. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfe aber nur das Einkommen besteuert werden, das bleibe, wenn die beruflichen Aufwendungen abgezogen seien. In bestimmten Fällen werde zudem das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum besteuert. Das sei nicht zulässig. Dass die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden sollten, wie es in der Gesetzesbegründung heiße, sei kein sachlich ausreichender Grund dafür, die bestehenden Prinzipien zu durchbrechen.

Lehrer wollen Arbeitszimmer weiter absetzen

Die Lehrer wollen auch weiterhin ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Hein-Peter Meidinger, kündigte dazu "mehrere hunderttausend Einsprüche" gegen die Steuerbescheide 2007 bei den Finanzämtern an.

Meidinger berief sich dabei auf ein von mehreren Lehrerverbänden im Deutschen Beamtenbund in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, wonach die Streichung der bisherigen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße und damit verfassungswidrig sei. Das Gutachten bestätige die Bedenken auch anderer Juristen, die bereits bei der Anhörung zur Änderung des Steuergesetzes durch die große Koalition vor einer Streichung gewarnt hätten, sagte Meidinger.

Rund 500.000 Lehrer und auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie Richter, Journalisten und Berufsmusiker würden deshalb im kommenden Jahr Einspruch gegen ihren Steuerbescheid 2007 erheben. Meidinger: "Wir wollen nicht die Finanzämter lahm legen, wir wollen aber erreichen, dass einzelne Finanzgerichte diese Frage zur Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, ähnlich wie bei der Pendlerpauschale."

Quelle: ntv.de

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