Neutraler Block wird immer größer Im Bundesrat ändert sich einiges
27.11.2013, 08:08 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Schwarz-Rot heißt auch, dass es veränderte Verhältnisse im Bundesrat geben wird. Die Große Koalition hat dort keine eigene Mehrheit. Aber auch die Opposition hat es alles andere als leicht, weil der sogenannte neutrale Block mittlerweile übermächtig geworden ist.
Mit der Großen Koalition im Bund ändern sich auch die Verhältnisse im Bundesrat. Bislang gab es dort eine Oppositionsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken; sie hatte noch bis zum Sommer der bisherigen schwarz-gelben Regierung das Leben schwer gemacht. Nun ändert sich die Konstellation - aber auch die vereinbarte Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird keine Mehrheit in der Länderkammer haben.
Die Länder mit großen Koalitionen kommen derzeit auf 18 der 69 Stimmen im Bundesrat. Dazu gehören die jeweils vier Stimmen Berlins, Sachsen-Anhalts und Thüringens sowie die jeweils drei Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern und aus dem Saarland. Schwarz-Rot könnte aber auch die drei Stimmen des SPD-regierten Hamburgs sowie die sechs Stimmen Bayerns mit seiner CSU-Alleinregierung für sich verbuchen. Somit käme Schwarz-Rot auf insgesamt 27 Stimmen. Für eine Mehrheit in der Länderkammer werden 35 der 69 Bundesratssitze benötigt.
Drei Landtagswahlen stehen an
Es ist kaum zu erwarten, dass sich der schwarz-rote Block rasch vergrößern wird. Hessen steuert auf ein schwarz-grünes Bündnis zu und wird damit dem übermächtigen neutralen Block in der Länderkammer angehören, der 42 Stimmen umfasst. Dazu gehören alle Länder mit Koalitionsregierungen, von denen ein Partner nicht der Bundesregierung angehört - was zu Stimmenthaltung bei strittigen Fragen führt.
Theoretisch könnte die Große Koalition im kommenden Jahr mit den drei Landtagswahlen ihre Bundesratsmehrheit bekommen - und zwar dann, wenn Schwarz-Rot in Thüringen bleibt und es auch in Sachsen und Brandenburg zu Großen Koalitionen kommt.
Aber auch ohne Mehrheit im Bundesrat ist die Situation für Schwarz-Rot vergleichsweise komfortabel. Denn weil die Opposition keine Mehrheit hat, kann sie - anders als zuletzt bei Schwarz-Gelb - keine Gesetze mehr verhindern, die im Bundesrat zustimmungsfrei sind.
Zustimmungsfreie Verfahren
Für zustimmungspflichtige Regelungen fehlt der Großen Koalition zwar die Mehrheit in der Länderkammer. Das muss sie aber keineswegs handlungsunfähig machen. Denn viele Gesetze lassen sich so gestalten, dass ihnen der Bundesrat nicht zustimmen muss. Das gilt insbesondere für die Rentenpolitik. Hier erwägen Union und SPD beispielsweise ein zustimmungsfreies Verfahren für die geplante Beibehaltung des bisherigen Rentenbeitrages, der nach derzeitiger Gesetzeslage eigentlich sinken müsste.
Schwierig wird es für eine Große Koalition, wenn sie das Grundgesetz ändern will. Denn die dafür erforderliche Zweidrittel-Mehrheit hätte Schwarz-Rot zwar im Bundestag, nicht aber im Bundesrat. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat bereits den entschiedenen Widerstand seiner Partei für den Fall angekündigt, dass eine schwarz-rote Koalition im Alleingang alle möglichen Grundgesetzänderungen durchsetzen wolle. Das könnte bei einer Abschaffung oder der Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung von Bedeutung sein.
Quelle: ntv.de, ppo/AFP