Politik

Bürger wollen Transparenz Informations-Recht häufig genutzt

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, präsentiert den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 bis 2012.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, präsentiert den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 bis 2012.

(Foto: dpa)

Wer stand auf der Gästeliste im Kanzleramt? Dies ist eine der Fragen, der sich Behörden nicht mehr ohne Weiteres verweigern dürfen. Der Bundesbeauftragte Schaar will noch mehr Auskunftsbereitschaft der Verwaltungen - und greift damit eine Forderung der Piraten auf.

Mehr Transparenz und Offenheit bei Entscheidungen von Politik und Behörden hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, gefordert. "Wir sehen eine Skepsis gegenüber politischem Handeln, gegenüber dem Handeln des Staates insgesamt", sagte Schaar in Berlin - auch in Richtung Piratenpartei. "Da muss man aktiv gegenwirken".

Schaar zog eine positive Bilanz des seit sechs Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetzes. Immer mehr Bürger machten gegenüber den Behörden von ihrem Recht auf Information Gebrauch. 2011 sind nach seinen Angaben 3280 Anträge auf Informationszugang auf der Basis des Gesetzes gestellt worden. Das ist im Vergleich zum Jahr davor eine Steigerung von 110 Prozent. Der größte Teil davon geht auf das Konto von Anfragen an die Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit der Finanzkrise.

Die Bundesregierung sollte das gestiegene Interesse der Bürger an Informationen ernst nehmen, sagte Schaar. Zu den Piraten meinte er: "Ich teile nicht die Position dieser Partei, dass wir es generell mit Mauschelprozessen und so weiter zu tun haben." Das Anliegen der Piraten und anderer sei aber richtig, mehr Transparenz zu schaffen.

Entsprechende Landesgesetze fehlen

Bisher geltende Ausnahmeregeln zum Recht auf Information müssten deshalb durchforstet werden. Zahlreiche Bundesländer - Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen und Niedersachsen - hätten zudem noch keine entsprechenden Landesgesetze eingeführt. Stuttgart habe dies allerdings angekündigt.

Informationen zum Benzinpreis sollen frei verfügbar sein.

Informationen zum Benzinpreis sollen frei verfügbar sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Bundesbeauftragte zog zum dritten Mal eine Bilanz zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit Januar 2006 in Kraft ist. Es soll jedem Bürger einen Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden ermöglichen. Vor zwei Jahren hatte Schaar noch kritisiert, dass viele Behörden den Bürgern nur zögerlich Auskünfte geben. Diesmal sagte er: "Es gibt manches Positive zu berichten, aber der Lernprozess sollte sich weiter fortsetzen."

So kritisierte Schaar Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die geplante Markttransparenzstelle zur Überprüfung der Benzinpreise beim Bundeskartellamt grundsätzlich vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Eine solche Ausnahme wäre unangebracht und keinesfalls im Sinne der Verbraucher.

Informationen über Regierungstätigkeit zugänglich machen

Die Rechtsprechung habe in den vergangenen beiden Jahren wichtige Beiträge für eine breitere Anwendung des Gesetzes geleistet, betonte Schaar. Erst jüngst habe das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich herausgegeben werden müssen. "Das Gericht hat damit der Verwaltung beim Erfinden von Verweigerungsgründen einen Riegel vorgeschoben."

Schaar erwähnte auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach das Kanzleramt die Gästeliste eines Abendessens "anlässlich des 60. Geburtstages eines prominenten Bankers" veröffentlichen muss. Keinen Erfolg hatten dagegen Bemühungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Herausgabe von Protokollen zu bewegen. "Gerade in einem Bereich, in dem sehr viel Geld verteilt wird, ist Transparenz von besonderer Bedeutung", sagte Schaar.

Quelle: ntv.de, dpa

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