Politik

Beamter auf Zeit Interview mit Rüdiger von Woikowsky, Pressesprecher des Deutschen Beamtenbundes

Anlässlich der zunehmenden Rücktrittsforderung gegenüber dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, fragte n-tv.de den Leiter der Pressestelle des Deutschen Beamtenbundes, Rüdiger von Woikowsky, nach den rechtlichen Bedingungen.

n-tv.de: Jagoda ist bis zum Jahr 2005 in das Amt des Präsidenten der Bundesanstalt gewählt. Er ist also ein Beamter auf Zeit. Wäre es beamtenrechtlich denkbar, dass er von seinem Amt zurücktritt?

Rüdiger von Woikowsky: Er kann nicht von sich aus zurücktreten. Ein Beamter auf Zeit wird gleichbehandelt wie ein Lebenszeitbeamter und auch dieser kann nicht zurücktreten. Er kann nur die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. Das hätte aber zur Folge, dass seine sämtlichen Versorgungsansprüche verloren gehen würden, auch solche, die er vor seiner Zeit als Präsident der Bundesanstalt erworben hat.

n-tv.de: Wäre es eine zweite Möglichkeit, dass Jagoda darum bittet, versetzt zu werden oder dass man ihn versetzt, wenn man der Meinung ist, dass er auf seiner derzeitigen Position von jemand anderem abgelöst werden sollte?

von Woikowsky: Das glaube ich nicht. Unter Umständen könnte man ihn an eine adäquate Stelle versetzen. Das heißt, sowohl von der Funktion als auch von der Bezahlung müsste diese Stelle dem Amt des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit entsprechen.

n-tv.de: Wäre es also juristisch möglich, ihn zu versetzen, wenn man eine gleichwertige Stelle auftun würde?

von Woikowsky: So weit ich weiß, nur mit seiner Einwilligung.

n-tv.de: Kann man theoretisch einen Beamten auch auf eine Stelle versetzen, die niedriger dotiert ist, wenn er dann weiter seine bisherigen Bezüge bekommt?

von Woikowsky: Das könnte man nur, wenn seine Stelle wegfällt, also als Platz gestrichen wird. Eine weitere Möglicheit im Fall Jagoda wäre die Festellung einer Dienstunfähigkeit. Wenn ihn also die ganze Situation so sehr angestrengt hat, dass er davon gesundheitlichen Schaden nimmt und deshalb nicht mehr arbeitsfähig ist. Die letzte Möglichkeit, um jemanden aus seinem Amt zu entfernen, wäre die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Dafür müsste aber ein grobes Fehlverhalten vorliegen, ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Es ist fraglich, ob das hier vorliegt.

n-tv.de: Sie meinen, es handelt sich hier wohl eher um eine politisch begründete Rücktrittsforderung?

von Woikowsky: Das kann ich nicht beurteilen. Aus welchen Gründen auch immer ein Disziplinarverfahren angestrengt würde - es müsste ein langer Prozess geführt werden. Es müssten wahrscheinlich mehrere Gerichtsinstanzen eingeschaltet werden.

n-tv.de: Der Zeitbeamte sitzt also fester in seinem Sessel als der politische Beamte?

von Woikowsky: Für Zeitbeamte gilt das Gleiche wie für Beamte auf Lebenszeit. Nur für einen poltischen Beamten gelten andere Bedingungen. Ein politischer Beamter, wie ein Ministerialdirigent oder ein Staatssekretär, kann in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Bei einem privatrechtlichen Vertrag besteht die Möglichkeit einer Entlassung oder Versetzung mit noch geringeren Hürden. Es spielt auch noch die Frage seines Alters eine Rolle. Im Alter von 63 Jahren könnte er in den Vorruhestand gehen. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Das heißt für die Jahre der Beurlaubung bis zur möglichen Verrentung würde er keine Bezüge erhalten, dennoch aber alle bestehenden Versorgungsansprüche erhalten.

Außerdem ist eine Beurlaubung nur möglich, wenn keine dienstlichen Belange im Wege stehen. Aufgrund seiner Position als Leiter dieser wichtigen Behörde stehen aber immer dienstliche Belange im Wege.

(Das Gespräch führte Sabine Mutumba.)

Quelle: ntv.de

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