Politik

Verfahren wegen Luftangriffs in Kundus Jetzt soll Karlsruhe ermitteln

Die Tanklastzüge am Tag nach ihrer Bombardierung.

Die Tanklastzüge am Tag nach ihrer Bombardierung.

(Foto: AP)

Das juristische Tauziehen um mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen des Luftangriffs mit möglicherweise bis zu 142 Toten in Afghanistan findet nun in Karlsruhe statt. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft überlässt die Prüfungen den obersten Ermittlern der Bundesrepublik.

Oberst Klein droht ein Ermittlungsverfahren.

Oberst Klein droht ein Ermittlungsverfahren.

(Foto: dpa)

Nach Ansicht der Dresdner Behörde muss sich der Generalbundesanwalt mit der Frage beschäftigen, ob der von Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordnete Militärschlag vom 4. September im Sinne des Völkerstrafrechts zulässig war.

Die Dresdner Ermittler schließen nicht aus, dass sich in Afghanistan derzeit ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches ereignet. Mit diesem könnte der Luftangriff in Zusammenhang stehen. Wenn es sich tatsächlich um einen solchen bewaffneten Konflikt handele, würde dies, so die sächsische Anklagebehörde, nicht nur zur Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches führen, sondern auch zu den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dann könnten völkerrechtskonforme Militäreinsätze innerhalb des Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt sein.

Nach Ansicht von NATO-Ermittlern sollt der Bundeswehr-Oberst mit seinem Befehl zur Bombardierung gegen Befehle und Dienstanweisungen verstoßen haben. Dies gehe aus dem Untersuchungsbericht hervor, sagten hochrangige NATO-Offiziere in Brüssel. Vor allem hätte Klein nicht selbst die Bombardierung durch US-Kampfjets anordnen dürfen. Die Entscheidung zur Bombardierung hätte nur der Kommandeur der Afghanistan-Schutztruppe ISAF, US-General Stanley McChrystal, treffen dürfen. Die von McChrystal beauftragten Untersucher seien - so NATO-Militärs - zu dem Ergebnis gekommen, "dass der Vorfall nicht hätte passieren können, wenn alle Befehle und Vorschriften eingehalten worden wären".

Guttenberg nimmt Stellung

Minister Guttenberg wird den NATO-Bericht aus seiner Sicht bewerten.

Minister Guttenberg wird den NATO-Bericht aus seiner Sicht bewerten.

(Foto: AP)

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) spricht am Mittag im Bundestag mit den Fraktionschef oder ihren Vertretern erstmals über den NATO-Bericht. Der Minister will in der vertraulichen Runde seine Bewertung der 75-seitigen Expertise darlegen, die dem Ministerium am Tag seiner Amtsübernahme am 28. Oktober übermittelt worden war. Er wird sich auch erstmals öffentlich zu dem Luftangriff äußern.

Das Verteidigungsministerium dementierte unterdessen einen Zeitungsbericht, wonach sich Guttenberg dabei von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan distanzieren werde. Der Vier-Sterne-General hatte in der vorigen Woche erklärt, er sehe die Bundeswehr durch den NATO-Bericht entlastet und habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass Oberst Klein militärisch angemessen gehandelt habe. Die Opposition hält diese Bewertung nach Einsicht in den Bericht für unzulässig. Der Kommandeur ist inzwischen wieder bei seinem Heimatverband in Sachsen.

Quelle: ntv.de, dpa

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