Hartz-IV-Sanktionen Jüngere öfter bestraft
06.09.2009, 15:52 Uhr
Ein eindeutiges Motto.
Junge Arbeitslose unter 25 waren im vergangenen Jahr deutlich häufiger als Ältere von Sanktionen der Jobcenter betroffen. Mit 225.373 Fällen entfalle rund ein Drittel aller 2008 verhängten Sperrzeiten auf diese Altersgruppe, teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Manchen Jugendlichen sei gleich mehrmals das Arbeitslosengeld II gestrichen worden. Insgesamt hätten Jobcenter im Vorjahr knapp 790.000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene ausgesprochen.
Zu den Gründen gehörten unter anderem fehlende Eigeninitiative sowie Arbeits- oder Ausbildungsverweigerung. Die meisten Betroffenen mussten jedoch Kürzungen hinnehmen, weil sie sich nicht korrekt beim Jobcenter meldeten, berichtete der BA-Sprecher. Knapp 100.000 Mal wurden die Geldbezüge komplett gestrichen, es gab dann nur Lebensmittelgutscheine, heißt es in einem "Focus"-Bericht. Im Durchschnitt des Jahres 2008 waren 185.000 der 2,26 Millionen Arbeitslosen mit Hartz IV jünger als 25 Jahre.
Nach Bundesagentur-Angaben trifft Hartz-IV-Betroffene nicht bei jedem Verstoß die volle Härte des Gesetzes. Wer beispielsweise nur einen Gesprächstermin mit einem Vermittler versäume, dem werde die Hartz-IV-Leistung unter bestimmten Umständen für einen Zeitraum von drei Monaten lediglich um zehn Prozent gekürzt. Wer dagegen eine zumutbare Arbeit ablehne, dem drohten Abstriche von 30 Prozent. Wer sich innerhalb eines Jahres erneut weigere, sich auf eine angebotene Stelle zu bewerben, der müsse mit einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II von 60 Prozent rechnen.
Quelle: ntv.de, dpa