Politik

Umstritten und teuer Kabinett beschließt CCS-Gesetz

Umweltverbände und die Grünen haben den Beschluss der Bundesregierung zur Kohlendioxid-Verklappung (CCS) scharf kritisiert. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn kritisierte, die Frist von 30 Jahren Haftung für Schäden sei zu kurz. Es handele sich "um eine ungerechtfertigte Begünstigung von RWE und Co. auf Kosten der Steuerzahler".

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelte, der Gesetzentwurf der Regierung blende "entscheidende Risiken" der CCS-Technologie aus. "Das Gesetz verletzt die Fürsorgepflicht des Staates bei Einführung einer neuen Technologie. Auf einem Schaden bleibt im Zweifelsfall die Allgemeinheit sitzen", kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Der BUND betonte, mit der CCS-Technologie würden Kohlekraftwerke auch nicht "sauberer". Das Gegenteil sei der Fall. Der Wirkungsgrad und damit die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke verschlechterten sich um rund 10 Prozentpunkte, entsprechend steige ihr Bedarf an Kohle.

"Bremse für Erneuerbare"

Weiger sagte, CCS sei kein Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung. "Es ist eine Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zugunsten einer teuren, unerprobten und risikobehafteten Technologie." Deutlich kostengünstiger seien Alternativen zur Vermeidung von Treibhausgasen "wie Effizienztechnologien und bald auch die erneuerbaren Energien".

Die Bundesregierung hatte am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit für Pilotanlagen der sogenannten CCS-Technologie geben soll. Derzeit testen Energiekonzerne das CCS-Verfahren in Pilotprojekten. Dabei wird aus dem Abgas von Kohlekraftwerken das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid größtenteils herausgefiltert, unter hohem Druck verflüssigt und in unterirdische Hohlräume gepresst.

"Kein Blankoscheck"

"Wir müssen jetzt untersuchen, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert", erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Die Betreiber von CCS-Anlagen müssten nachweisen, "dass die vollständige Zurückbehaltung von CO2 im Speicher auf unbegrenzte Zeit gewährleistet ist". "Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck", betonte der Umweltminister. 2015 werde der Bund die Erfahrungen mit den Pilotprojekten aus dem In- und Ausland auswerten. Dann werde geklärt, "ob CCS technisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist".

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe "sehr hohe Umweltstandards" vor, betonte Gabriel. Die Pflichten der Unternehmen seien dynamisch angelegt: "Der Betreiber ist permanent verpflichtet, bei der Nutzung neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen." Nach der Stilllegung einer CCS-Anlage soll die Haftung für Schäden dem Gesetzentwurf zufolge noch mindestens 30 Jahre lang beim Betreiber liegen. Zusätzlich verlangt der Staat von den Unternehmen demnach einen Beitrag für die Nachsorge. Sollten nach Ablauf der Haftungspflicht Probleme entstehen, könne der Staat aus diesen Mitteln für die Schäden aufkommen. Möglich ist laut Gesetzentwurf auch, dass die Betreiber eine Versicherung für Schäden nach der Haftungszeit abschließen.

"Beitrag zum Klimaschutz"

Gabriel hob hervor, der CCS-Gesetzentwurf sei eine "gute Grundlage, um eine sachliche Debatte zu führen". Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sprach von einem "ganz wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit". Der Wirtschaftsminister wies zudem Kritik zurück, die erneuerbaren Energien würden unter der Förderung von CCS leiden. Die Bundesregierung werde auch weiterhin "den Ausbau regenerativer Energien vorantreiben", betonte er.

Der CCS-Gesetzentwurf ist ein Kompromiss zwischen SPD und Union. Der Koordinator für Energiepolitik der Unionsfraktion im Bundestag, Joachim Pfeiffer (CDU), forderte, die Betreiberhaftung auf 20 Jahre zu begrenzen, um die Unternehmen zu entlasten.

Quelle: ntv.de

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