Politik

Rechtsextremisten haben Geldsorgen Karlsruhe dreht NPD den Geldhahn zu

Für neue Plakate bräuchte die NPD das Geld, das der Bundestag nun erstmal einbehält.

Für neue Plakate bräuchte die NPD das Geld, das der Bundestag nun erstmal einbehält.

(Foto: picture alliance / dpa)

Für die notorisch klamme NPD ist es ein neuer Rückschlag. Der Bundestag darf die Zahlungen an sie einstellen. Doch das letzte Wort im Prozess um die Strafzahlungen ist noch nicht gesprochen. Die Rechtsextremen dürfen weiter auf Gnade hoffen.

Der Bundestag darf die anstehende Rate der Parteienfinanzierung für die rechtsextreme NPD mit erhobenen Strafzahlungen wegen eines falschen NPD-Rechenschaftsberichts verrechnen. Eine weitere Stundung der Strafe über 1,27 Millionen Euro lehnte das Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen ab.

Die Strafzahlungen waren von Bundestagspräsident Norbert  Lammert wegen des falschen NPD-Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 zunächst auf 2,5 Millionen Euro festgesetzt und vom Bundesverwaltungsgericht auf 1,27 Millionen Euro gesenkt worden. Auf die Eilklage der NPD ordneten die Verfassungshüter dann im Mai an, dass der Partei wegen des Bundestagswahlkampfs zwei Abschlagszahlungen der staatlichen Parteienfinanzierung von insgesamt mehr als 600.000 Euro zunächst ohne Verrechnung mit den Strafgeldern auszuzahlen sei.

Die erneute Eilklage der NPD auf Stundung scheiterte nun, weil die Partei laut Karlsruhe zuvor nicht den Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft hatte. Die Verfassungshüter werden allerdings erst im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob die Strafzahlungen verhältnismäßig sind und ob ihre Höhe möglicherweise stärker von einem Verschulden der Parteiverantwortlichen abhängig gemacht werden muss.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen