Politik

EU-Vertrag von Lissabon Karlsruhe entscheidet am 30. Juni

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem deutschen Grundgesetz.

Die Verfassungsrichter bei der Anhörung zum EU-Vertrag.

Die Verfassungsrichter bei der Anhörung zum EU-Vertrag.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet Ende Juni über den Lissabon-Vertrag. Der Zweite Senat werde sein Urteil am 30. Juni auf Grundlage der mündlichen Verhandlung im Februar verkünden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Von seinem Urteil, dem Votum der Iren sowie letzten Ratifizierungsschritten in Polen und Tschechien hängt ab, ob der Lissabon-Vertrag in Kraft treten kann.

Das Gericht prüft mehrere Klagen gegen die Zustimmung Deutschlands zum Lissabon-Vertrag, der Regelungen aus der gescheiterten EU-Verfassung übernimmt und seine Vorgänger-Verträge erweitert.

Klagen von Abgeordneten

Im Februar hatten mehrere Verfassungsrichter die in dem Vertrag vorgesehene Kompetenzerweiterung der EU als zu weitgehend bemängelt. Sie hatten die Frage aufgeworfen, ob neue Zuständigkeiten bei der inneren Sicherheit tatsächlich nötig seien.

Gegen das Regelwerk haben unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die Bundestagsfraktion der Linkspartei und mehrere weitere Bundestagsabgeordnete geklagt. Alle 27 EU-Mitglieder müssen den Lissabon-Vertrag ratifizieren, damit er wirksam werden kann.

Quelle: ntv.de, rts

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