Politik

Abgeordnete abgeblitzt Karlsruhe für Transparenz

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe die Klagen von neun Abgeordneten zurück. Das Urteil erging mit vier zu vier Stimmen. Bei einem Patt bleibt die Klage ohne Erfolg. Mehrere als Rechtsanwälte oder selbstständige Unternehmer tätige Parlamentarier hatten gegen die Pflicht der Bundestagsabgeordneten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte geklagt. Sie sehen in der Offenlegungspflicht einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und die Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats.

Der Zweite Senat unter Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer hat für die Urteilsfindung in diesem Verfahren eine ungewöhnlich lange Beratungszeit von fast neun Monaten benötigt. Bereits am 11. Oktober vergangenen Jahres hatte das Gericht über die Organklage verhandelt. Zu den Beschwerdeführern zählen der jetzt vor allem als Industrieberater und Rechtsanwalt tätige ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz sowie zwei weitere CDU-Abgeordnete, drei der FDP, zwei der CSU und einer der SPD.

Beklagter in dem Verfahren ist Bundestagspräsident Norbert Lammert, obwohl er selbst als CDU-Abgeordneter dem noch von Rot-Grün eingebrachten Gesetz gar nicht zugestimmt hatte.

Nach dem Urteil setzen einige der unterlegenen Kläger auf politische Nachbesserungen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Götzer zeigte sich mit dem Ergebnis nicht unzufrieden. "Das Urteil gibt für den Gesetzgeber Anlass, einige Änderungen zu beraten", sagte er am Mittwoch in Karlsruhe. Selbst die vier Richter, die die Entscheidung tragen, haben nach seinen Worten einen gewissen Nachbesserungsbedarf nicht ausgeschlossen. Nach Götzers Ansicht muss beispielsweise die Regel überdacht werden, wonach Bruttoeinkünfte ungeachtet der damit verbundenen Kosten offen gelegt werden sollen.

Auch die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk sagte, das Urteil sei "keine blanke Abfuhr". Man könne politisch die Tatsache nicht ignorieren, dass so viele Richter sich kritisch geäußert hätten. "Das zeigt die Schwächen der gesetzlichen Regelung." Sie hoffe nun auf Nachbesserungen in einer konstruktiven politischen Diskussion..

Quelle: ntv.de

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