Täter bleibt in Sicherungsverwahrung Karlsruhe lehnt Eilantrag ab
21.05.2010, 13:54 UhrZumindest bis zur endgültigen Urteilsverkündung muss ein verurteilter Straftäter in Sicherheitsverwahrung bleiben. Einen Eilantrag auf Freilassung lehnt das Bundesverfassungsgericht ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines seit zehn Jahren in Sicherungsverwahrung sitzenden Straftäters auf sofortige Freilassung abgelehnt. Bis zur endgültigen Entscheidung des Falles wiege das "Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit" schwerer als das Interesse des Klägers an sofortiger Freiheit, begründete das Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung.
Der unter anderem wegen Zuhälterei Verurteilte hatte sich mit seiner Klage und dem Eilantrag auf ein seit Mai rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg berufen.
In dem Straßburger Urteil war Deutschland wegen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines anderen Gewaltverbrechers verurteilt worden. Die dortigen Richter erklärten Sicherungsverwahrung in einem normalen Gefängnis zu einer "Strafe". Eine nachträgliche Verlängerung dieser Verwahrung sei wegen des Verbots rückwirkender Strafen aber unzulässig. Der Sexualmörder musste deshalb am 12. Mai aus dem Gefängnis entlassen werden.
Verfassungsgericht prüft noch
Das Bundesverfassungsgericht will nun anhand des aktuell eingegangenen und eines weiteren Falls prüfen, ob dieses Straßburger Urteil nur für die rückwirkende Verlängerung von Sicherungsverwahrung für bundesweit etwa 70 Fälle bindend ist, oder ob sie auch Auswirkungen auf 130 weitere indirekt Betroffene hat. Einige Betroffene klagten bereits vor Fachgerichten auf Freilassung. So muss nun etwa das Oberlandesgericht Stuttgart in den kommenden Wochen über einen gefährlichen Kinderschänder urteilen, dessen Sicherungsverwahrung wie im Straßburger Fall rückwirkend verlängert worden war.
Die Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf maximal zehn Jahre war 1998 aufgehoben worden. Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits im Dezember entschieden, dass diese rückwirkende Änderung gegen die Menschenrechte verstößt. Einen Einspruch der Bundesregierung hatte er vergangene Woche abgelehnt; damit wurde sein Urteil rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa