Politik

NSU-Prozess startet am 6. Mai Karlsruhe prüft Video-Übertragung

Die meisten NSU-Opfer waren türkischer Herkunft.

Die meisten NSU-Opfer waren türkischer Herkunft.

(Foto: dpa)

Nach dem Streit um die Vergabe von Presseplätze für den NSU-Prozess verlost das Oberlandesgericht die Sitze nun. Kritiker fürchten dennoch, dass dies nicht ausreichen könnte. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob der Prozess per Video in einen zweiten Saal übertragen werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video in einen zweiten Gerichtsaal übertragen werden muss. Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt der Hinterbliebenen des NSU-Opfers Halit Yozgat am Wochenende eingereicht, wie ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte.

Die Verfassungshüter sollen demnach entscheiden, "ob es ein Gebot ist", die Verhandlung des Oberlandesgerichts München in einen zweiten Saal zu übertragen, damit mehr Öffentlichkeit hergestellt werden kann.

Das Münchner Gericht lehnt solch eine Videoübertragung bislang ab, weil es darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung der Terrorverdächtigen Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer sieht.

Streit um Akkreditierungsverfahren

Die Angeklagten müssen sich ab dem 6. Mai vor dem Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit der Mordserie des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds verantworten. Von den zehn Mordopfern der Terrorzelle waren acht türkischer und eines griechischer Herkunft, zudem starb eine deutsche Polizistin. Zum NSU sollen neben Zschäpe auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehört haben. Die Terrorverdächtigen waren im November 2011 aufgeflogen, nachdem die beiden Männer tot in einem Wohnmobil gefunden worden waren.

In den vergangenen Wochen hatte es bereits Streit über das Anmeldeverfahren für Journalisten zu dem international beachteten Prozess gegeben. Das Oberlandesgericht hatte feste Presseplätze in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben. Türkische Medien erhielten dabei keinen garantierten Zugang zum Gerichtssaal. Dies stieß auf heftige Kritik, da die meisten Opfer des NSU türkischer Herkunft waren.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe korrigierte das erste Akkreditierungsverfahren für Journalisten zum Teil. In einem vollkommen neuen Verfahren will das Münchner Gericht nun die Presseplätze verlosen. Wegen des Streits um die Platzvergabe verschob das Gericht den Prozessbeginn.

Quelle: ntv.de, hah/AFP/dpa

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