Politik

Sicherungsverwahrung genau prüfen Karlsruhe setzt enge Grenzen

Niemand darf einfach so für immer weggeschlossen werden.

Niemand darf einfach so für immer weggeschlossen werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Auch Straftäter, die zuvor in der geschlossenen Psychiatrie saßen, dürfen nur unter strengen Voraussetzungen nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht und regelt damit die Sicherungsverwahrung für eine spezielle Tätergruppe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung von psychisch kranken Straftätern geregelt. Demnach ist es unzulässig, solche Täter nach der Entlassung aus der Psychiatrie ohne erneute Prüfung ihrer Gefährlichkeit nahtlos in Sicherungsverwahrung unterzubringen, heißt es in dem Beschluss.

Die beiden klagenden Sexualstraftäter hatten bereits vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg Erfolg. Die Männer kommen jedoch zunächst nicht frei; die Verwahrung muss in ihren Fällen neu überprüft werden.

In einem der Fälle hatten die Vorinstanzen die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Entlassung des Lustmörders aus einem psychiatrischen Krankenhaus damit begründet, dass er nur von "einer zeitlich nicht begrenzten freiheitsentziehenden Maßnahme in eine andere" überwiesen werde.

Neuer Grundrechtseingriff

Karlsruhe zufolge handelt es sich bei solch einer nachträglichen Sicherungsverwahrung aber um einen neuen, eigenständigen Grundrechtseingriff. Sie dürfe deshalb bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung nur angeordnet werden, wenn der Betroffene an einer psychischen Störung leidet und "eine hochgradige Gefahr" besteht, dass er erneut schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begeht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das zuletzt geltende Recht zur Sicherungsverwahrung im Mai 2011 für verfassungswidrig erklärt. Bundestag und Bundesrat haben im vergangenen Herbst eine Neuregelung beschlossen, die zum 1. Juli in Kraft treten soll. Bis dahin darf Karlsruhe zufolge Sicherungsverwahrung nur unter engen Voraussetzungen verhängt werden.

Quelle: ntv.de, AFP

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