Politik

"Teils unzulässig, teils unbegründet" Karlsruhe weist Klagen gegen ESM ab

Gegen den Euro-Rettumgsschirm hatte unter anderem die Linke geklagt.

Gegen den Euro-Rettumgsschirm hatte unter anderem die Linke geklagt.

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht weist mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM ab. Damit bleibt es bei seiner Linie vom Herbst 2012. Damit kann sich die Bundesregierung weiter in vollem Umfang am ESM beteiligen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. "Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des D eutschen Bundestags hinreichend gewahrt", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass etwaige Kapitalabrufe rechtzeitig und vollständig erfüllt werden könnten. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird.

Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unter bestimmten Auflagen freigemacht.

Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dieses Jahres dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.

Das Urteil des Verfassungsgerichts betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmaßnahmen. "Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet", sagte Voßkuhle. In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein "Mehr Demokratie" mit mehr als 37.000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler.

Quelle: ntv.de, nsc/dpa

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