Politik

Pension nur als Bundesfinanzminister Kassel muss Eichel nichts zahlen

Hans Eichel bekommt lediglich seine Pension als Bundesfinanzminister.

Hans Eichel bekommt lediglich seine Pension als Bundesfinanzminister.

(Foto: dpa)

Die Stadt Kassel muss ihrem früheren Oberbürgermeister Hans Eichel trotz 16 Jahren im Amt keine Pension zahlen. Die Ansprüche des SPD-Politikers seien aus seinem Ruhegehalt als Bundesfinanzminister gedeckt, urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Damit hoben die Richter ein Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichts vom April vergangenen Jahres auf. Da war die Stadt noch zur Zahlung verurteilt worden, was für Eichel ein Plus von 5900 Euro hätte bedeuten können. Der Politiker hatte immer betont, er wolle gar nicht mehr Geld. Wegen des Ausgleichs mit seiner Ex-Frau müsse aber Klarheit geschaffen werden.

Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister der Stadt Kassel - länger als jeder andere in den vergangenen 100 Jahren. Anschließend war er acht Jahre Ministerpräsident von Hessen und - nach Abwahl und fünf Tagen Arbeitslosigkeit - Bundesfinanzminister bis 2005. Aus den 16 Jahren Oberbürgermeister ergibt sich ein Versorgungsanspruch von 6344,81 Euro. Für seine acht Jahre als hessischer Ministerpräsident bis 1999 stehen ihm 3301,50 Euro zu. Da die Ansprüche nicht einfach addiert werden, hatte die Stadt die Summe von 9646,31 Euro genommen und davon die 7151,05 Euro Pension vom Bund abgezogen. Für die verbliebenen knapp 2500 Euro sah sie das Land in der Pflicht. Deshalb hatte die Verwaltung Eichel nach Angaben seines Anwalts einen Pensionsbescheid über null Euro geschickt.

Bund muss Ansprüche zahlen

Die Verwaltungsrichter hatten die Stadt jedoch dazu verurteilt, ihren Bescheid neu zu berechnen. Jetzt hoben die Richter in der zweiten Instanz das Urteil auf. Nach dem Bundesministergesetz muss der Bund als letzter Dienstherr die Pension voll zahlen, andere Ansprüche würden nur zum Tragen kommen, wenn sie höher seien.

Das Gericht sah es als unerheblich an, dass Eichel sein vorheriges Dienstverhältnis nicht wegen des neuen Amtes aufgegeben hatte. Eichel war erst nach der Abwahl Bundesminister geworden. Ziel des Gesetzes sei es, Doppelvergütungen zu vermeiden. Dabei werde der öffentliche Haushalt, egal ob von Kommune, Land oder Bund, als Ganzes betrachtet. Allerdings ließen die Richter "wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache" eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Quelle: ntv.de, dpa

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