Politik

Streit mit Italien Kein Geld für Zwangsarbeiter

Die Bundesregierung lehnt Entschädigungszahlungen an ehemalige italienische Soldaten, die in der NS-Zeit Zwangsarbeit leisten mussten, weiter ab.

Zum jüngsten Urteil des römischen Kassationsgerichtshofs, das entsprechende Schadensersatzklagen für rechtens erklärt, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Jäger, nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 hätten die so genannten italienischen Militärinternierten zur Arbeit verpflichtet werden können. Deshalb sei es nicht möglich, ihnen Leistungen aus dem Fonds der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zu gewähren. Das Urteil aus Rom werde derzeit geprüft. Die deutsche Seite behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.

Das Kassationsgericht hatte am Mittwoch mehrere Entscheidungen unterer Instanzen bestätigt, wonach sich der deutsche Staat bei Kriegsverbrechen nicht auf seine Immunität berufen dürfe. Dabei geht es zum einen um ehemalige italienischen Soldaten, die 1943 nach dem Sturz Mussolinis und dem Ende des deutsch-italienischen Bündnisses nach Hitler-Deutschland verschleppt und zur Zwangsarbeit gezwungen worden waren.

Das Gericht entschied außerdem, dass griechische NS-Opfer in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen können. Dabei ging es um die Klage von Überlebenden eines Massakers einer SS-Einheit in der griechischen Ortschaft Distomo am 10. Juni 1944, bei dem 218 Zivilisten getötet wurden. Dazu sagte Jäger, die Entscheidung des Gerichts in Sachen Distomo sei der Bundesregierung bisher nicht bekannt.

Zu den von dem Kassationsgericht für rechtens erklärten Pfändungen von Liegenschaften des Bundes in Italien sagte Jäger, "diese Gefahr halten wir für sehr überschaubar". Nach geltendem Völkerrecht dürften weder Botschaftsvermögen noch staatliche Kultureinrichtungen gepfändet werden. Die Bundesregierung halte sich eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof offen.

Quelle: ntv.de

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