Politik

Beamter unterliegt Keine Großstadtzulage

Beamte haben keinen Anspruch auf einen Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber dies nicht vorgesehen habe, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Eine so genannte Ballungsraumzulage müsse nicht gezahlt werden. Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars ab, der eine Zulage für München gefordert hatte. Er kündigte nach dem Urteil an, sein Ziel politisch weiter zu verfolgen. (Az.: 2 BvR 556/04)

Erhöhte Lebenshaltungskosten werden bei der Besoldung der Beamten grundsätzlich nicht berücksichtigt. Nur in München bekommen bayerische Landesbeamte, die ein Gehalt von bis zu 2.722 Euro brutto erhalten, eine so genannte Fürsorgeleistung. Die Beamten bekommen monatlich 75 Euro zuzüglich 20 Euro pro Kind. Ende 2009 soll diese Regelung außer Kraft treten.

Der Kläger war wegen einer Beförderung von Bayreuth 1985 nach München gezogen, wo er die Fürsorgeleistung zunächst bekam. Nach weiteren Beförderungen verdiente er ab 1992 jedoch mehr als 2.722 Euro und bekam den Zuschlag nicht mehr. Sein jetziges Einkommen sei wegen der höheren Lebenshaltungskosten in München jedoch nicht mehr amtsangemessen, argumentierte er und klagte erfolglos vor den Verwaltungsgerichten.

Gesetzgeber muss Entwicklung beobachten

Es bestehe kein beamtenrechtlicher Grundsatz, wonach Beamte einen finanziellen Ausgleich für höhere Lebenshaltungskosten bekommen müssten, entschieden die Verfassungsrichter. Der Staat könne zwar je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vornehmen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu bestehe jedoch nicht. Der Gesetzgeber müsse jedoch beobachten, ob sich die Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land unterschiedlich entwickelten und ein Ausgleich notwendig werden könnte. Dafür müssten auch diejenigen Einkommen beachtet werden, die bei vergleichbarer Ausbildung in der freien Wirtschaft gezahlt würden.

Beamte seien auch Wähler, sagte der Kläger Peter Steininger dem Sender N24. In München gebe es über 30.000 Beamte. "Und wir wollen jetzt deutlich machen, dass eine gewisse Differenzierung geschaffen werden sollte, wenn es denn schon möglich ist."

Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser begrüßte das Urteil als Bestätigung der landeseinheitlichen Besoldung. Zugleich kündigte er an, das Urteil in die anstehende Dienstrechtsreform einfließen zu lassen. Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wertete das Urteil als Bestätigung seiner Beamtenpolitik.

Der Vorsitzende des dbb-beamtenbunds, Peter Heesen, plädierte für Ballungsraumzulagen für die unteren Einkommensgruppen. Darüber müsse man diskutieren, denn das Verfassungsgericht habe ja nicht entscheiden, dass es keine Zulage geben dürfe, sagte der Verbandschef bei n-tv.

Quelle: ntv.de

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