Schutz für den Euro Kernpunkte des Krisenmechanismus
17.12.2010, 16:28 UhrBis 2013 soll der neue Stabilitätsmechanismus den bisherigen Euro-Schutzschirm ablösen. Dabei geht es auch um die Beteiligung privater Anleger an möglichen Rettungskosten. Zudem müssen die Mitglieder ihr Refinanzierungsverhalten ändern. Wie viel Geld am Ende benötigt wird, ist noch völlig unklar.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll im Juli 2013 den auf drei Jahre befristeten Euro-Schutzschirm EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ablösen. So wie dieser wird er unter strengen Bedingungen über Spar- und Reformprogramme einen Garantierahmen der Euro-Staaten für Kredite an Mitgliedstaaten ermöglichen, die vorübergehend oder dauerhaft von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Möglich ist dies nur, wenn die Eurozone als Ganze bedroht ist. Die Hilfe muss von den Kreditgebern einstimmig beschlossen werden. Wie bisher werden auch künftig der Internationale Währungsfonds und die Europäische Zentralbank (EZB) bei Krisenrettungen eng einbezogen.
Bei der EFSF gab es keine Beteiligung privater Anleger an den Rettungskosten.Sie ist beim neuen Mechanismus vorgesehen, aber erst im schlechtesten und für unwahrscheinlich gehaltenen Fall, dass ein Euro-Land vor der Insolvenz steht. Dann muss der Mitgliedstaat mit den Gläubigern einen Plan zur Restrukturierung der Schulden aushandeln. Um den Prozess zu erleichtern, werden Anleiheemissionen ab Juni 2013 eine Umschuldungsklausel (collective action clause) enthalten. Die Gläubiger können dann mit qualifizierter Mehrheit rechtsverbindliche Änderungen der Zahlungsbedingungen beschließen, dies kann also von einer Minderheit der Gläubiger nicht verhindert werden. Investoren in Anleihen, die vor 2013 ausgegeben werden, sind nicht betroffen.
Im Einzelfall soll bei einer festgestellten Insolvenz eines Staates sollen die Gläubiger dann klären, welches Mittel sie bei der Restrukturierung einsetzen wollen. Ausdrücklich genannt werden in der Gipfelerklärung etwa ein Zahlungsmoratorium, die Verlängerung der Restlaufzeit von Anleihen, die Senkung des Zinssatzes oder Forderungsabschläge ("haircut").
Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgefordert, das Refinanzierungsverhalten zu ändern. Sie verpflichten sich, "mittelfristig die Laufzeiten bei der Begebung neuer Anleihen zu verlängern, um Refinanzierungsspitzen zu vermeiden", heißt es in der Schlusserklärung.
Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) sollen im Jahr 2016 überprüfen, ob der Krisenmechanismus gut funktioniert.
Nicht geklärt wurde bei dem Treffen der Umfang des dauerhaften Euro-Rettungsschirms. Dies wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Summe dürfte aber am Ende kaum unter dem Kreditrahmen von 440 Milliarden Euro für den bis 2013 befristeten Krisenmechanismus liegen. EU-Diplomaten sagten, er werde wahrscheinlich doppelt so groß ausfallen.
Quelle: ntv.de, rts