Politik

Vater der islamischen Atombombe Khan ist nun ein freier Mann

Ein Gericht in Pakistan hat den vor fünf Jahren verhängten Hausarrest gegen den als "Vater der islamischen Atombombe" bekannten Wissenschaftler Abdul Kadir Khan aufgehoben. "Er ist ein freier Mann", sagte sein Anwalt in Islamabad. Der High Court in der pakistanischen Hauptstadt habe zudem sämtliche Reisebeschränkungen gegen Khan aufgehoben. Mit Hilfe des in seiner Heimat hochverehrten Wissenschaftlers waren in Pakistan Atomwaffen entwickelt worden, die das Land 1998 erstmals testete.

Im Jahr 2004 war Khan auf Druck der USA von der Regierung des damaligen Präsidenten Pervez Musharraf unter Hausarrest gestellt worden. Zuvor hatte er zugegeben, seine Kenntnisse an Nordkorea, den Iran und Libyen weitergegeben zu haben. In den 80er Jahren soll Khan zudem einen schwunghaften Handel mit Nuklearmaterial betrieben haben.

Die USA haben sich besorgt über die Freilassung Khans gezeigt. Die Regierung in Washington wünsche von Pakistan "eine Zusage, dass Dr. Khan nichts mehr mit jenen Aktivitäten zu tun hat, die zu seinem Hausarrest geführt hatten", sagte Präsidentensprecher Robert Gibbs in Washington. Außenministerin Hillary Clinton zeigte sich "sehr besorgt" über Khans Freilassung.

"Lassen wir es darauf beruhen"

Bei einer improvisierten Pressekonferenz vor seinem Haus in Islamabad lehnte Khan eine Stellungnahme zu den Anschuldigungen gegen ihn ab. "Was passiert ist, ist passiert. Lassen wir es darauf beruhen", antwortete er auf Fragen von Reportern. "Ich werde immer stolz darauf sein, was ich für Pakistan geleistet habe". Khan schloss aus, sich noch einmal mit Nukleartechnik zu beschäftigen.

Der 1935 im indischen Bhopal geborene Wissenschaftler war nach der Studienzeit in Deutschland und Belgien in den 70er Jahren in einer Urananreicherungsanlage in den Niederlanden tätig. Mit Hilfe gestohlener Unterlagen soll er die größte Anlage dieser Art in Pakistan aufgebaut haben. 1983 wurde er in Abwesenheit in Amsterdam zu vier Jahren Haft wegen Atomspionage verurteilt, später wurde diese Entscheidung wegen eines Formfehlers aufgehoben.

Quelle: ntv.de

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