Ukraine schwankt zwischen Ost- und Westanbindung Kiew vertagt Timoschenko-Abstimmung
13.11.2013, 12:23 Uhr
Julia Timoschenko
(Foto: dpa)
Das ukrainische Parlament kann sich nicht auf eine Behandlung der inhaftierten Ex-Regierungschefin Timoschenko in Deutschland einigen. Ihre Entlassung war von der EU als Voraussetzung für ein weitreichendes Assoziierungsabkommen genannt worden.
Das Parlament der Ukraine kann sich nicht auf ein Gesetz zur Freilassung der früheren Regierungschefin und Oppositionsführerin Julia Timoschenko einigen. Die Sondersitzung zu dem Gesetz, das der Justiz im Falle der Erkrankung eines Gefangenen die Behandlung im Ausland erlauben soll, wurde ohne Abstimmung beendet. "Schande!", riefen Abgeordnete der Opposition, als die Entscheidung bekannt gegeben wurde. Bislang war erwartet worden, Timoschenko könnte in Kürze zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland ausreisen. Das Parlament will am 19. November einen neuen Anlauf nehmen.
Die EU hat die Freilassung der an einem Bandscheibenvorfall leidenden Timoschenko zur Bedingung für die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens mit Kiew gemacht. Das Abkommen zwischen der Ukraine und der EU, das Grundlage für spätere mögliche Beitrittsverhandlungen wäre, soll nach bisheriger Planung beim EU-Gipfeltreffen der östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November in der litauischen Hauptstadt Vilnius unterzeichnet werden. Der Termin steht nun stärker denn je in Frage.
Die Opposition wirft Präsident Viktor Janukowitsch vor, er wolle die frühere Sowjetrepublik wieder enger an Russland binden und das Abkommen scheitern lassen. Stattdessen sprechen sich die Regierungsgegner für eine engere Bindung der Ukraine an die EU aus.
Die Oppositionspolitikerin Timoschenko sitzt seit zwei Jahren in Haft. Sie wurde im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die EU betrachtet das Urteil als politisch motiviert. Die ukrainische Opposition wirft Janukowitsch vor, mit dem Prozess seine wichtigste Rivalin ausschalten zu wollen. Unter Druck der EU erklärte er sich schließlich bereit, das Gesetz so zu ändern, dass sie ausreisen kann. Doch zuletzt wuchs nicht nur bei den Abgeordneten, sondern auch in der Wirtschaft der Widerstand gegen das geplante Abkommen mit der EU, weil sie die Beziehungen zu Russland als gefährdet sieht.
Quelle: ntv.de, dpa