Volksabstimmung zu "Stuttgart 21" Kirchhof moniert Verfahren
28.09.2011, 13:04 UhrHeute entscheidet der Stuttgarter Landtag voraussichtlich über eine Volksabstimmung zu "Stuttgart 21". Der Verfassungsrechtler Kirchhof bemängelt, dass es für das Referendum keine Berechtigung gebe. "Ich fürchte, dass hier die Herrschaft des Geldes die Oberhand über die Sachentscheidung gewinnen soll", sagt Kirchhof.

"Stuttgart 21" hatte Baden-Württemberg gespalten.
(Foto: dpa)
Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat die geplante Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" kritisiert. Das Volk von Baden-Württemberg werde zu einer Abstimmung gebeten, "für die es gar keine Berechtigung besitzt", sagte Kirchhof den "Stuttgarter Nachrichten".
Das Projekt einer Bahntrassenführung von Bratislava nach Paris über deutsches Gebiet stehe in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Finanzierungsfrage falle allenfalls teilweise in die Kompetenz des Landes Baden-Württemberg. "Ich fürchte, dass hier die Herrschaft des Geldes die Oberhand über die Sachentscheidung gewinnen soll", sagte Kirchhof.
In Baden-Württemberg soll heute der Weg für eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" frei gemacht werden. Im Stuttgarter Landtag wird dazu am späten Nachmittag über das sogenannte Kündigungsgesetz entschieden, das den Ausstieg des Landes aus dem Milliardenprojekt vorsieht. Es gilt als sicher, dass der Gesetzentwurf im Parlament scheitert. Danach kann das Gesetz dann laut Landesverfassung zur Volksabstimmung gebracht werden. Auf eine solche Abstimmung hatte sich die in dieser Frage zerstrittene grün-rote Landesregierung geeignet. Während die Grünen gegen das Projekt sind, ist die SPD grundsätzlich für den geplanten Tiefbahnhof.
Bei der für den 27. November geplanten Volksabstimmung wird dann über das im Landtag gescheiterte Gesetz entschieden. Dieses sieht vor, die Mitfinanzierung von "Stuttgart 21" durch das Land zu beenden. Die Bürger entscheiden also formal nur darüber, ob Baden-Württemberg "Stuttgart 21" weiter mitfinanzieren soll oder nicht. Der Anteil des Landes liegt momentan bei gut 800 Millionen Euro.
Hohe Hürden für Ausstiegsgesetz
Sollten die Projektgegner bei der Volksabstimmung erfolgreich sein, dürfte dies angesichts des hohen Finanzierungsanteils des Landes praktisch das Ende für das "Stuttgart 21" bedeuten. Die Hürde für eine Annahme des Ausstiegsgesetzes ist allerdings sehr hoch, da laut Verfassung mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten - rund 2,5 Millionen Menschen - dafür stimmen muss.
Quelle: ntv.de, AFP