Politik

Freiheitsrechte bedroht Klage gegen BKA-Gesetz

Das umstrittene BKA-Gesetz wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen die seit Jahresanfang geltenden neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) eingereicht. Das Gericht konnte den Eingang noch nicht bestätigen.

Beschwerdeführerin ist die Journalistin Bettina Winsemann, die bereits mit ihrer Beschwerde gegen die Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erfolgreich war.

Nach den Worten des HU-Bundesvorsitzenden Fredrik Roggan geht das Gesetz mit seinen Überwachungsbefugnissen "über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft". Beispielsweise gälten in dem Gesetz für die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten nicht die hohen Hürden, die Karlsruhe gefordert habe. So sei etwa die Online-Durchsuchung nun unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe. Die Karlsruher Richter hatten in einer Entscheidung vom Februar 2008 gefordert, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, "wenn existenzielle Notlagen" bestehen.

Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Auch die Regeln zur Überwachung der Telekommunikation und der Rasterfahndung hält Roggan für grundgesetzwidrig.

Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der unter anderem mit seinem Parteifreund Gerhart Baum gegen das Gesetz klagen will, kündigte seine Beschwerde für Ende Februar an.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen