Politik

Verfassungswidrige Enteignung? Klage gegen Garzweiler II

Nach 20 Jahre langem Widerstand gegen Garzweiler II ist der umstrittene Tagebau in Nordrhein-Westfalen jetzt ein Thema für das Bundesverfassungsgericht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) reichte Beschwerde in Karlsruhe ein.

Das Gericht soll prüfen, ob die Zwangsenteignung eines Grundstücks des BUND wegen des Braunkohle-Tagebaus verfassungsmäßig war. "Wir sind durch alle juristischen Instanzen gegangen. Uns blieb als letzter Schritt nur der Weg zum höchsten Gericht", sagte der BUND-Geschäftsstellenleiter Dirk Jansen. Das Gericht muss zunächst über die Zulassung der Beschwerde entscheiden.

Verfassungswidrige Enteignung?

Der Tagebau sei schädlich für das Allgemeinwohl, und die Enteignung daher verfassungswidrig, argumentieren die Umweltschützer. Der BUND-Landesvorsitzende Paul Kröfges erklärte in einer Mitteilung, mit Garzweiler werde durch den Ausstoß von 1,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid der Klimawandel weiter angeheizt.

Der BUND hatte sich vergeblich gegen die Enteignung seiner Obstbaumwiese im Tagebaugebiet gewehrt. Nach einer neuntägigen Besetzung im vergangenen Jahr räumte die Polizei die Wiese. 7600 Menschen müssen wegen Garzweiler umsiedeln.

Bisher waren die Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass die Enteignung im Sinne des Allgemeinwohls geschehe, weil die Stromgewinnung aus der Braunkohle im öffentlichen Interesse sei. Das Genehmigungsverfahren für Garzweiler II wurde 1987 eingeleitet. Trotz vieler Klagen und juristischer Teilerfolge wurde der Tagebau bisher nicht gestoppt.

Quelle: ntv.de

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