Politik

Sonderstellung für Abgeordnete Klage gegen Kostenpauschale

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die Verhandlung zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestags- und Landtagsabgeordneten begonnen. Das oberste deutsche Steuergericht prüft Klagen mehrerer Steuerzahler, die durch die Steuerfreiheit der Abgeordneten-Pauschale den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verletzt sehen. Die Kläger hatten auch für sich eine Steuerbefreiung in gleicher Höhe gefordert, waren damit aber in erster Instanz bei den Finanzgerichten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gescheitert.

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten, die diese zusätzlich zu den Diäten erhalten, beträgt derzeit 3782 Euro im Monat oder 45.384 Euro im Jahr. Die Pauschale soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken, also Kosten für die Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon, Reisen und gegebenenfalls eine Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Für die Abgeordneten gilt die Steuerfreiheit der Kostenpauschale ohne jeden Nachweis der Ausgaben - andere Steuerpflichtige dagegen müssen für eine Steuerfreistellung von Einkünften die Belege entsprechender Ausgaben vorlegen.

Staatsrechtler verteidigt Regelung

Die Kläger halten die steuerliche Sonderstellung der Abgeordneten für nicht akzeptabel. Dem Gericht liegt seitens des Bundestags ein Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff vor, der keine Bedenken gegen den steuerlichen Sonderstatus der Abgeordneten hat. Sollten die obersten Finanzrichter den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale folgen, müssten sie den Streitfall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorlegen. Der BFH will am 2. Oktober bekanntgeben, ob er das Verfahren zur grundsätzlichen Klärung an das Bundesverfassungsgericht weiterleitet.

Quelle: ntv.de

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