Politik

Keine Gnade für RAF-Täter Klar schweigt

Ex-RAF-Terrorist Christian Klar will sich zur Ablehnung seines Gnadengesuchs vorerst nicht äußern. Sein Anwalt teilte mit, Klar wolle sich in den nächsten Tagen zunächst eingehend mit ihm beraten. Die abschlägige Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler wurde Klar am Montagmorgen zunächst per Telefon und dann per Fax übermittelt.

Von richtig bis falsch

Unmittelbar nach der Bekanntgabe der Entscheidung durch das Präsidialamt äußerte sich dagegen der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU): Er begrüße die Rückweisung des Gnadengesuchs. Die Entscheidung stehe "im Einklang mit dem Gerechtigkeitsempfinden einer großen Mehrheit in Deutschland", sagte Stoiber.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth bezeichnete Köhlers Nein zu Klars Gnadengesuch als "vertane Chance". Eine Begnadigung hätte ein Signal sein können, dass der "Rechtsstaat eben nicht auf Rache setzt". Dennoch respektiere sie die Entscheidung Köhlers. Roth kritisierte zugleich Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die CDU-Chefin hätte ihrer Ansicht nach verhindern müssen, dass Politiker von CDU und CSU durch ihre Versuche, Köhler zu erpressen, das Amt des Präsidenten beschädigen.

Buback akzeptiert Votum

Der Sohn des von RAF-Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat Köhlers Votum nach eigenen Worten "neutral" aufgenommen. Die Entscheidung sei "allein Sache des Bundespräsidenten", sagte Michael Buback. Er akzeptiere diese Entscheidung, wie er auch eine andere akzeptiert hätte. Der Chemie-Professor der Universität Göttingen betonte, er selbst habe zu keiner Zeit versucht, Köhler seine eigene Ansicht aufzudrängen.

Auch Gnadengesuch Hogefelds abgelehnt

Eine Begründung der Entscheidung teilte das Präsidialamt nicht mit. Überraschend lehnte Köhler auch ein Gnadengesuch der ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld ab, die ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt ist. Köhler sehe sich "derzeit" nicht in der Lage, dem Gnadengesuch zu entsprechen, erklärte das Präsidialamt.

Hogefeld sitzt im 14. Haftjahr im Gefängnis. "Der Bundespräsident wird jedoch zu gegebener Zeit erneut und von Amts wegen über das Gesuch befinden", hieß es weiter zu Hogefeld. Anders als Klar zählt Hogefeld zu den RAF-Mitgliedern, die sich öffentlich von ihren Taten distanziert haben. Während ihres Prozesses hatte sie umfassende Selbstkritik geübt und sich für das Leid der Opfer entschuldigt.

Freigang frühestens ab 2008

Klar kann nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs frühestens Anfang 2008 mit Freigang rechnen. Dies teilte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) in Stuttgart mit. "Hafterleichterungen in Form eines Freigangs kann es für Klar vor 2008 nicht geben und auch in nicht in einem Theater", sagte Goll mit Blick auf das von Klar angebotene Praktikum am Berliner Ensemble.

Klar sitzt in der Justizvollzugsanstalt im badischen Bruchsal ein. Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 24. April darf er das Gefängnis zeitweise in Begleitung von Wachbeamten verlassen. Über seine Freilassung zur Bewährung zum 3. Januar 2009 entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart nach Verbüßung der Mindesthaftdauer von 26 Jahren.

Der heute 54-Jährige sitzt seit November 1982 in Haft. Er wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Bankier Jürgen Ponto zu fünf Mal lebenslang verurteilt. Sein Anwalt versucht parallel zum Gnadenverfahren weiter, Hafterleichterungen wie Freigang und Hafturlaub zu erreichen.

Klar hatte das Gnadengesuch bereits an Köhlers Vorgänger Johannes Rau gerichtet. "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen", heißt es in der Mitteilung des Bundespräsidialamts, in der keine Begründung genannt wird. Das Präsidialamt erklärte lediglich, der Entscheidung Köhlers hätten unter anderem Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums, des Gerichts, das Klar verurteilt hatte, der Gefängnisleitung sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zu Grunde gelegen. Köhler habe darüber hinaus zahlreiche Gespräche mit Hinterbliebenen von Opfern der RAF geführt und abschließend in der vergangenen Woche auch mit Klar selbst gesprochen, erklärte das Präsidialamt.

Hogefeld seit 1993 in Haft

Die 50-jährige Hogefeld war eine der Leitfiguren der so genannten dritten RAF-Generation. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet. Dabei starben ihr Komplize Wolfgang Grams sowie ein GSG-9-Beamter. Wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase 1985 wurde Hogefeld 1996 zu lebenslanger Haft verurteilt. Ohne Begnadigung ist ihre Entlassung aus einem Frankfurter Gefängnis frühestens 2011 möglich.

Quelle: ntv.de

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