Politik

"Volksverdummung" Kleines Soli-Einmaleins

Das Bundesfinanzministerium hat Kritik des Steuerzahlerbundes am Solidaritätszuschlag scharf zurückgewiesen. Verbandspräsident Karl-Heinz Däke hatte in der "Bild"-Zeitung vorgerechnet, der Bund habe aus dem Solidaritätszuschlag Mehreinnahmen, die bis 2019 um 30 Milliarden Euro über den Ausgaben des Solidarpakts II lägen.

Das Bundesfinanzministerium nannte Däkes Berechnungen "abwegig und absurd". Dies diene nur dazu, Stimmung gegen die neuen Länder zu machen.

"Herr Däke verwechselt vorsätzlich zwei Maßnahmen, die nichts miteinander zu tun haben, den Solidarpakt und den Solidaritätszuschlag, was schon an Volksverdummung grenzt", sagte der Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), Torsten Albig. "Wie so oft" lege Däke "weniger Wert auf Fakten, sondern mehr auf Populismus".

Während der Zuschlag als Steuer geschaffen worden sei, um alle Lasten der Finanzierung der Einheit zahlen zu können - auch Kosten aus dem Sozialversicherungssystem -, diene der Solidarpakt der Förderung der neuen Länder.

Die Mittel aus dem Solidarpakt, der bis 2019 gilt, kämen den ostdeutschen Ländern unmittelbar zu Gute. Mit den Soli-Einnahmen im Haushalt würden im Osten zusätzlich viele Aufgaben wie Infrastruktur und Sozialzuschüsse finanziert, "die nicht über den Solidarpakt abgebildet werden", sagte Albig.

Der von West- und Ostdeutschen erhobene Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld beträgt 5,5 Prozent seit dem Jahr 1998 und brachte in den vergangenen Jahren jährlich rund 10 Milliarden Euro ein. Er wurde 1991 eingeführt und bis 1992 in Höhe von 3,75 Prozent erhoben. 1993 und 1994 wurde er ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Bis 1997 betrug er 7,5 Prozent. Die Mittel fließen wie jede Steuer in den Bundeshaushalt und werden nicht bestimmten Fördermaßnahmen zugeordnet.

Däke kritisierte: "Der Soli wurde als Ergänzungsabgabe eingeführt und ist jetzt eine Dauersteuer. Wir halten das für verfassungswidrig. Der Soli gehört abgeschafft!" Eine entsprechende Klage habe der Bund der Steuerzahler bereits vor einem Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Quelle: ntv.de

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