Zusteller, Erntehelfer, Praktikanten Koalition ändert Mindestlohn-Regelungen
27.06.2014, 15:57 Uhr
(Foto: dpa)
Spitzen der Großen Koalition verständigen sich auf Änderungen am gesetzlichen Mindestlohn - eingeschlossen sind Sonderregelungen für die Zeitungsbranche, Erleichterungen für Erntehelfer sowie freiwillige Praktika, die nicht unter den Mindestlohn fallen.
Union und SPD haben sich nach Angaben aus Koalitionskreisen auf Änderungen am Gesetzentwurf für den gesetzlichen Mindestlohn verständigt. Die Fraktionschefs der beiden Parteien seien mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Arbeitsministerin Andrea Nahles zu einer Spitzenrunde zusammengetroffen, berichten Agenturen übereinstimmend. Vereinbart worden seien unter anderem eine neue Sonderregelung für die Zeitungsbranche, Erleichterungen für Erntehelfer sowie freiwillige Praktika, die nicht unter den Mindestlohn fielen.
Der geplante Rabatt für die Zeitungsverleger bei den Sozialabgaben für Zeitungsboten sei wieder gekippt worden. Vorgesehen sei nun eine Übergangsregelung, die den Verlagen eine Abweichung vom Mindestlohn erlaube.
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 soll kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Mit den Vereinbarungen der Spitzenrunde dürfte der Weg dafür frei sein.
Vom Wirtschaftsflügel der Union hatte es zuvor erneut massiven Protest gegeben. Anlass dafür war das Angebot der Koalition an die Zeitungsbranche, deren Mehrkosten bei der Zeitungszustellung durch den Mindestlohn durch geringere Sozialabgaben für Zeitungszusteller zum Teil zu erstatten. Nahles hatte im Auftrag der Parteichefs von CDU, CSU und SPD mit den Zeitungsverlegern verhandelt. Sie hatten der SPD-Politikerin aufgetragen, mit den Verlegern eine Sonderregelung zu finden.
Quelle: ntv.de, ppo/rts