Politik

Unterhaltszahlung diskriminiert Koalition verschiebt Novelle

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Unterhaltsrecht wirft die Koalition im Ringen um eine Gesetzesnovelle um Monate zurück. Union und SPD setzten die für Freitag geplante Bundestagsabstimmung über den bisherigen mühsam ausgehandelten Koalitionskompromiss zum neuen Unterhaltsrecht kurzfristig ab. Ein neuer Termin ist noch nicht in Sicht. Damit kann die geplante Novelle nicht mehr zum Juli in Kraft treten, sondern voraussichtlich erst nach der Sommerpause.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder sagte, vom Justiz-und vom Innenministerium solle geprüft werden, ob die Bevorzugung von Ehefrauen vor unverheirateten Partnerinnen in der Rangfolge der Unterhaltsansprüche nach einer Trennung weiterhin rechtmäßig sei. Die Union hatte diese Abstufung in der Gesetzesnovelle durchgesetzt, um die besondere Bedeutung der Ehe zu verankern. Der CDU-Politiker verteidigte die unterschiedliche Rangfolge.

"Wir müssen noch mal nacharbeiten", sagte dagegen Justizministerin Brigitte Zypries in München. Das Gericht habe die Position der SPD bestätigt. "Wir haben nämlich immer gesagt, für Kinder kommt es nicht darauf an, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht verheiratet waren", sagte die SPD-Politikerin. "Kinder brauchen Betreuung, egal ob ehelich oder nicht ehelich."

Koalitionsstreit geht in die nächste Runde

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter bis zu acht Jahre Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen, Mütter unehelicher Kinder dagegen nur bis zu drei Jahre. Dies benachteilige die unehelichen Kinder und verstoße gegen das Grundgesetz, hatten die Richter beanstandet.

Die Novelle der großen Koalition sieht unter anderem eine Angleichung der unterschiedlichen Zahlungsdauern vor. Auf dem ersten Rang stehen in der Abfolge der Ansprüche alle Kinder, egal ob ehelich oder nicht. Allerdings sollen auf Druck der Union auf dem zweiten Rang zunächst die geschiedenen Mütter folgen, die entweder Kinder betreuen oder lange Zeit verheiratet waren und daher wirtschaftlich vom Partner abhängig sind. Erst im dritten Rang folgen die nicht-verheirateten Partner.

Nach dem Urteil hatte Ministerin Zypries für eine Denkpause bei der Abfassung der Neuerungen plädiert. "Mein Rat wäre zu sagen, jetzt lasst uns das noch einmal 14 Tage in Ruhe angucken, statt dass man jetzt so hopplahopp was macht", sagte sie im Deutschlandfunk. Nach ihrer Einschätzung folgt aus dem Urteil der Verfassungsrichter eine Schlechterstellung geschiedener Frauen im Vergleich zur geplanten Novelle: "Das wird für die geschiedenen Frauen auch bedeuten, dass sie im Zweifel noch eher werden arbeiten gehen müssen, als wir das in unserem Gesetzwurf jetzt vorgesehen hatten."

Der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), sieht dagegen keinen Anlass für Veränderungen an der bisherigen Fassung der Novelle. "Ich sehe keinen Grund, weshalb wir unseren Entwurf nachbessern müssten", sagte er der "Frankfurter Rundschau". "Ich halte unseren Entwurf weiterhin für tragfähig."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, nannte den Stopp der Unterhaltsreform peinlich für die Koalition. Sie müsse "gelegentlich auf die Terminliste" des Verfassungsgerichts schauen.

Quelle: ntv.de

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