Politik

Opposition droht mit Karlsruhe Koalition will Wahlrecht ändern

Karlsruhe hatte das deutsche Wahlrecht als verfassungswidrig eingestuft.

Karlsruhe hatte das deutsche Wahlrecht als verfassungswidrig eingestuft.

(Foto: picture alliance / dpa)

Nach langem Hin und Her haben sich Union und FDP nun doch auf eine längst überfällige Änderung des Wahlrechts verständigt. Die Opposition läuft Sturm gegen den Alleingang und spricht von einem machtpolitischen Sondervorteil. Die von ihr kritisierten Überhangmandate will Schwarz-Gelb nur zahlenmäßig verringern, während sie deren Abschaffung verlangt.

Union und FDP wollen nun doch im Alleingang die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung des Wahlrechts durchsetzen. Schon in der kommenden Woche wollen sie ein entsprechendes Gesetz im Bundestag beschließen. SPD und Grüne kündigten umgehend eine Verfassungsklage gegen das schwarz-gelbe Konzept an.

Ein Gewinn von Zweitstimmen soll für eine Partei keinen Verlust von Abgeordnetenmandaten mehr zur Folge haben.

Ein Gewinn von Zweitstimmen soll für eine Partei keinen Verlust von Abgeordnetenmandaten mehr zur Folge haben.

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Unionsfraktions-Vize Günter Krings sagte nach einer Sitzung des Innenausschusses, man habe sich mit der FDP auf eine Regelung verständigt, die die Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetze. Damit gebe es bald wieder ein "gültiges und verfassungskonformes Wahlrecht".

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht, das aus der Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht rührt, für verfassungswidrig erklärt. Künftig müsse verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen unter Umständen mehr Mandate dadurch erhält, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen bekommt. Das Gericht hatte für die Änderung eine Frist bis 30. Juni gesetzt - wegen Differenzen in der Koalition wurde diese aber nicht eingehalten.

Weniger statt gar keine Überhangmandate

Nach der nun von der Koalition geplanten Regelung soll das negative Stimmengewicht bei Bundestagswahlen durch eine Trennung der Landeslisten aufgefangen werden. Auf die bislang praktizierte überregionale Anrechnung von Reststimmen soll verzichtet werden. In der Tendenz führt die Lösung auch zu weniger Überhangmandaten, deren Abschaffung die Opposition fordert.

SPD und Grüne nannten das Konzept nicht nachvollziehbar und willkürlich. "Das Versprechen, gleiches Stimmengewicht für alle, wird nicht eingehalten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die Koalition erhalte "sich den machtpolitischen Sondervorteil der Überhangmandate". Deshalb werde man vor das Verfassungsgericht ziehen. "Wir sehen uns in Karlsruhe wieder", kündigte der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, an.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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