Politik

NPD-Verbotsverfahren Koch befürchtet Blamage

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat sich gegen die Fortführung des NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Der Staat laufe Gefahr, sich zu blamieren, da nahezu alle Juristen dem Verfahren keine Chance gäben. Die Beteiligten müssten deshalb den Mut haben, das Verfahren einzustellen. Koch hatte dem Antrag im Bundesrat mit der Begründung nicht zugestimmt, dass das Gedankengut der Rechtsextremen nicht durch ein Verbot zu bekämpfen sei.

Wichtiger als das Verfahren, das laut Koch den notwendigen politischen Streit überdecke, sei der politische Kampf gegen rechtsradikale Thesen. Es komme darauf an, dass die NPD in kein Parlament komme und eine politische geächtete Partei bleibe, so der hessische Ministerpräsident.

NPD hat Zeit

Im Verbotsverfahren kann die NPD bis zum 30. August Stellung zur Rolle der eingeschleusten V-Leute nehmen. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, verfügte nach Absprache mit dem Berichterstatter im NPD-Verbotsverfahren, Joachim Jentsch, dass der NPD alle Unterlagen zugestellt werden. Die Anlagen umfassen nach Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts mehrere hundert Seiten.

Identität der Informanten

Die Problematik ist nun, was im Falle einer öffentlichen Vernehmung passiert, wenn die Identität der Spitzel der rechtsradikalen Szene und der NPD offenbart werden.

Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz betonte in einem SWR-Interview, dass die Karlsruher Richter alles an Auskünften bekämen, was sie haben wollten. Allerdings müssten diese dann selbst darüber entscheiden, ob sie die bürgerlichen Namen der Informations-Beschaffer veröffentlichten oder nicht.

Weiter ist Wiefelspütz der Ansicht, dass der Vorschlag der Antragsteller zu einer nicht-öffentlichen Vernehmung der Spitzel nichts "Unsittliches" sei, vielmehr gehe es um ein Angebot für "ganz empfindliche, heikle Fälle". Einerseits handele es sich um geheimhaltungs-bedürftige Tatbestände und um die Bedrohung der Sicherheit der V-Leute nach einer Enttarnung. Andererseits müsse das Verfahren öffentlich nachprüfbar sein.

Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) sagte, auch wenn die rechtsextreme NPD nicht verboten werden sollte, werde das Gericht sicherlich feststellen, dass es sich um eine extremistische Partei handele. Dies wäre für ihn zumindest ein Teilerfolg.

Quelle: ntv.de

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