Jobcenter-Pläne Koch stoppt von der Leyen
02.02.2010, 12:40 Uhr
Nicht verhandlungsbereit: Der hessische Ministerpräsident Koch.
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Der hessische Ministerpräsident Koch lässt die Reformpläne der Arbeitsministerin von der Leyen für eine schnelle Reform der Jobcenter scheitern. Ohne eine Grundgesetzänderung werde Hessen einer Reform nicht zustimmen. "Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint", stellt Koch klar.
Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat einen Strich durch die Pläne der Bundesregierung für die Neuordnung der Hartz-IV-Jobcenter gemacht. In einem Schreiben an Arbeitsministerin Ursula von der Leyen erteilt der CDU-Politiker ihren Vorschlägen eine definitive Absage. Ohne eine Änderung des Grundgesetzes sei "eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungslösung nicht erreichbar", schrieb Koch.

Die derzeitige Betreung in den Jobcentern verstößt gegen das Grundgesetz.
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Ohne hessische Zustimmung kann die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. "Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint", erklärte Koch in Wiesbaden. Hessen werde im Bundesrat nur einer Lösung zustimmen, wenn weitere Kommunen die Hartz-IV-Betreuung in Alleinverantwortung als sogenannte Optionskommune übernehmen dürften.
SPD fordert Verhandlungen
Kochs Schreiben bedeutet das Aus für von der Leyens Pläne, die gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagenturen betriebenen Jobcenter mit einem einfachen Gesetz aufzuspalten. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Ministerin auf, "unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen". Der hessische Vorstoß zeige, dass von der Leyen mit ihren Plänen zur Zerschlagung der Jobcenter gescheitert sei. Die Vorschläge seiner Partei für die Änderung des Grundgesetzes lägen auf dem Tisch.
Bislang kümmern sich Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern gemeinsam um Hartz-IV-Empfänger. Dies muss aber Ende 2010 beendet werden, weil das Bundesverfassungsgericht darin eine unzulässige Mischverwaltung sieht. Nach den Vorstellungen von der Leyens sollen Kommunen und Arbeitsagenturen die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher und ihre Familien künftig zwar unter einem Dach betreuen und dabei freiwillig kooperieren, jedoch wieder für getrennte Bereiche zuständig sein.
Hessen bleibt stur
Koch erklärte dagegen, nur eine Grundgesetzänderung sei rechtlich tragfähig. Er sah einen "fundamentalen Dissens" zu den Plänen von der Leyens. Die hessische Entscheidung sei endgültig, schrieb er gemeinsam mit seinem Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) und dem hessischen Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU). Hessen lasse sich nicht umstimmen. Es handele sich bei dem Schreiben "um die Mitteilung einer Grundsatzposition (...), an der sich nichts ändern wird". Eine "so präzise Aussage" sei nur "fair und hilfreich".
Im vergangenen Sommer hatte die damalige große Koalition bereits eine Änderung des Grundgesetzes wegen der Jobcenter verabredet, dies war aber am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert. Koch sah Chancen, sich mit den SPD- geführten Ländern zu einigen. Bei den Jobcentern wolle auch die SPD die Verfassung ändern. In der Frage der Optionskommunen, die von den Sozialdemokraten skeptisch gesehen werden, habe der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bislang ist die Zahl der Optionskommunen gesetzlich auf 69 beschränkt. Bei einer Grundgesetzänderung sollte die Beschränkung entfallen, sagte Koch.
Quelle: ntv.de, rts/dpa