Politik

Zentrales Register gescheitert Korruption weiter ohne Risiko

Das von der Bundesregierung geplante Anti-Korruptionsgesetz ist von der Union gestoppt worden. Die Vertreter der Unions-geführten Bundesländer lehnten das Vorhaben im Bundesrat ab.

Rot-Grün wollte mit dem Anti-Korruptionsgesetz erreichen, illegal arbeitende Firmen in einem Register zentral zu speichern und von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Nun werden Firmen, die durch illegale Praktiken - Bestechung, Untreue, Preisabsprachen, Schwarzarbeit oder ähnliche Verfehlungen - aufgefallen sind, auch künftig zunächst nicht von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.

Union und FDP lehnen ein Anti-Korruptionsgesetz nicht grundlegend ab, der vorliegende Entwurf ging ihnen aber zu weit. Sie sehen in dem Gesetz einen Eingriff in den Rechtsstaat und fordern, dass nur solche Firmen in den Katalog aufgenommen werden, die unmittelbar der Bestechung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge überführt wurden. "Der Katalog der Straftaten geht weit über das Ziel der Korruptionsbekämpfung hinaus", kritisierte der bayerische Bundesrats-Minister Reinhold Bocklet (CSU). Er kündigte eigene Vorschläge an.

Für die rot-grüne Bundesregierung wies die Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Margareta Wolf, die Kritik an dem Gesetz als „unbegreiflich“ zurück.

Vor gut zwei Wochen hatte der Bundestag der zuvor vom Vermittlungsausschuss formulierten Gesetzesfassung mit der rot-grünen Stimmenmehrheit zugestimmt. Die Union hatte sich im Vermittlungsausschuss der Stimme enthalten, im Parlament dann aber gemeinsam mit der FDP gegen das Gesetz gestimmt.

Quelle: ntv.de

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