Politik

Akten bewusst verfälscht Korruptionsaffäre schlägt Wellen

In der sächsischen Korruptionsaffäre sind dem Verfassungsschutz schwere Pannen unterlaufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine vierköpfige Prüfkommission, die Innenminister Albrecht Buttolo nach Bekanntwerden der Affäre eingesetzt hatte. Es gebe Anhaltspunkte, dass Akten bewusst gefälscht worden seien, hieß es. Innerhalb der betreffenden Abteilung zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität beim Verfassungsschutz habe sich ein Eigenleben entwickelt.

Nach Einschätzung des Kommissionsvorsitzenden Dietrich Beyer fehlte es in vielen Fällen an "nachrichtendienstlichen Mindestvoraussetzungen". "Wenn Sie das als 'heiße Luft' bezeichnen, liegen Sie nicht ganz falsch", sagte Beyer. Es gehöre nun einmal zum nachrichtendienstlichen Handwerk, dass eine Information allein nicht für bare Münze genommen werde. "Das ist hier aber geschehen."

Interne Kontrollmechanismen hätten nicht gegriffen. So habe es keine organisatorische Trennung von Auswertung und Beschaffung der Informationen gegeben. "Es wurde am Schluss nur noch gesammelt, aber nicht mehr systematisch ausgewertet. Das war sicher ein gravierender Fehler", sagte der frühere Richter in Dresden. Beyer schlug deswegen vor, Nachrichtenbeschaffung und Auswertung in Zukunft zu trennen und nicht mehr wie bisher in einem Referat anzusiedeln. Gleichzeitig sprach er sich aber gegen Überlegungen aus, den Verfassungsschutz als eigenständige Behörde aufzulösen und ihn in das Innenministerium einzugliedern.

Infolge der Korruptionsaffäre seien inzwischen vier Mitarbeiter der Behörde nicht mehr im aktiven Dienst, sagte der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Reinhard Boos.

Anschuldigungen zu einem kriminellen Netzwerk waren erstmals im Mai 2007 aufgetaucht. Sie stammten aus Akten des Verfassungsschutzes und sollten Verbindungen von Polizei, Justiz und Politik zur Organisierten Kriminalität beleuchten. Die Fraktionen von Linken, FDP und Grünen beantragten später einen Untersuchungsausschuss im Landtag, der seit Ende Juli arbeitet.

Umstritten war aber, ob der Verfassungsschutz zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität überhaupt befugt gewesen sei, weil die Behörde eigentlich nur staatsgefährdende Aktivitäten überwacht. Im Oktober 2006 hatte sich der sächsische Datenschutzbeauftragte beschwert und den Landesverfassungsschutz aufgefordert, die angelegten Akten zu vernichten. Nach einem Urteil des Leipziger Verfassungsgerichts musste der Verfassungsschutz seine Arbeit einstellen.

Quelle: ntv.de

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