Politik

Europäischer Gerichtshof Krenz auch in Straßburg gescheitert

Der ehemalige DDR-Staats- und SED-Chef Egon Krenz ist auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strasbourg gescheitert. Die Richter wiesen die Beschwerden des 64-Jährigen und zwei anderer DDR-Amtsträger gegen die Verurteilung wegen der Todesschüsse an der Mauer ab. Krenz hatte bereits vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht ergebnislos geklagt.

Die Richter in Straßburg erklärten, dass keine Verletzung des Paragrafen sieben, Absatz eins der Europäischen Menschenrechtskonvention durch deutsche Gerichte vorliege. Vielmehr habe das SED-Regime in eklatanter Weise das Menschenrecht auf Leben und Freizügigkeit seiner Bürger verletzt.

Neben Krenz hatten auch Ex-Verteidigungsminister Heinz Keßler und dessen Stellvertreter Fritz Streletz sowie ein Mauerschütze Beschwerde gegen ihre Verurteilung eingelegt. Die drei DDR-Amtsträger hatten geltend gemacht, dass eine nachträgliche Verurteilung vor deutschen Gerichte gegen das in der Europäischen Konvention für Menschenrechte niedergelegte Rückwirkungsverbot verstoße. Danach kann niemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zurzeit der Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

Die Richter fassten ihr Urteil zu Krenz, Keßler und Streletz einstimmig; im Fall des klagenden Mauerschützen K.H.W. mit 14 zu 3 Stimmen. Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Die Urteile waren sowohl vom Bundesgerichtshof als auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Der Gerichtshof hatte erstmals über die Todesschüsse an Mauer und Stacheldraht der DDR geurteilt. Krenz verbüßt in Berlin-Moabit eine Strafe von sechseinhalb Jahren wegen Totschlags von DDR-Flüchtlingen. Keßler und Streletz waren zu fünfeinhalb beziehungsweise siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Krenz sitzt seine Strafe seit Januar im offenen Vollzug ab. Er hatte das Urteil als "Kalten Krieg im Gerichtssaal" bezeichnet und das Straßburger Gericht angerufen. Dessen Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts.

Quelle: ntv.de

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