Europäischer Gerichtshof entscheidet Kruzifixe in Schulen rechtmäßig
18.03.2011, 15:44 UhrKreuze, die auf staatliche Anordnung hin in Klassenzimmern aufgehängt werden, verstoßen nicht gegen das Recht auf Erziehung und Religionsfreiheit. Das entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Geklagt hatte eine italienische Mutter.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht durch Kruzifixe in Klassenzimmern kein Grundrecht verletzt. Die Große Kammer des Straßburger Gerichts korrigierte damit eine Entscheidung vom November 2009, die das Kruzifix an staatlichen Schulen in Italien als Verstoß gegen die Grundrechte auf Religions- und Gewissensfreiheit sowie auf Ausbildung eingestuft hatte. Ausgangspunkt war die Klage einer italienischen Mutter und ihrer beiden Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ausgeschlossen fühlten.
In Italien zog die Familie vergeblich durch alle Instanzen - bis vor den Verfassungsgerichtshof. Nach der Entscheidung einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichts im November 2009, die den Klägern Recht gab, beantragte Italien die Überprüfung durch die 17 Richter der Großen Kammer.
Die italienische Regierung argumentierte, das Kreuz sei in dem katholisch geprägten Land ein "volkstümliches Symbol". Das Urteil der Großen Kammer ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.
Der Beschluss hat Einfluss auf die Grundsatzfrage, ob die auf staatliche Anordnung hin aufgehängten christlichen Symbole die Religionsfreiheit der Schüler und der erziehungsberechtigten Eltern verletzen.
Bischofskonferenz glücklich
Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Kruzifix in italienischen Klassenzimmern.
Der Gerichtshof beweise in der Abkehr von der ursprünglichen Entscheidung Sensibilität für die Bedeutung des Kreuzes als religiöses und als kulturelles Symbol, hieß es in einer Erklärung der Bischofskonferenz. Zugleich würden die unterschiedlichen Rechtstraditionen in den Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hätten, berücksichtigt.
Für die Identität Europas und der europäischen Länder sei es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Traditionen und Werte wahren und vermitteln zu können. Das Kreuz sei Symbol der wesentlich christlich mitgeprägten europäischen Kultur und ihrer Werte, erklärte die Bischofskonferenz. Es stehe beispielsweise für Frieden, Humanität, Solidarität und Menschenrechte, die auch für die säkulare Demokratie unentbehrlich seien. Das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer wie auch allgemein religiöse Symbole im öffentlichen Raum sei der unaufdringliche Ausdruck des staatlichen Bekenntnisses zu seiner Identität, seinen Wurzeln und seinen Werten.
Quelle: ntv.de, fma/dpa/AFP