Politik

Beschwerde abgelehntTochter von Rechtsextremist Kubitschek darf nicht Lehrerin werden

23.09.2026, 13:04 Uhr
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Der AfD-Mitbegründer Bernd Lucke bezeichnete den rechten Verleger Kubitschek einst als den wichtigsten Strippenzieher im rechtsnationalen Flügel der Partei. (Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert)

Götz Kubitschek ist bekannter Rechtsextremist. Seiner Tochter wird in Sachsen die Zulassung für ein Referendariat an einer Schule entzogen. Das Landesamt für Schule und Bildung argumentiert mit Zweifeln an ihrer Verfassungstreue.

Die Tochter des Rechtsextremisten Götz Kubitschek darf in Sachsen nicht Lehrerin werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht lehnte ihre Beschwerde dagegen ab, dass sie keinen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien absolvieren darf. Zuvor hatte ihr das Landesamt für Schule und Bildung ihre Zulassung entzogen. Namentlich genannt wird Kubitscheks Tochter in der Mitteilung des Gerichts nicht. Der Annahme, dass es sich in dem Fall um Kubitscheks Tochter handle, widerspreche man aber nicht, hieß es aus Behördenkreisen gegenüber ntv.de.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Montag mitgeteilt, dass es eine entsprechende Beschwerde einer Antragsstellerin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen habe. Der Mitteilung zufolge sei die Antragstellerin zunächst ab dem 10. August zum Vorbereitungsdienst zugelassen gewesen. Dann seien Anhaltspunkte eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue bekannt geworden. Daraufhin habe das Landesamt für Schule und Bildung den Verfassungsschutz eingeschaltet.

Die Verfassungsschützer erklärten, die Antragstellerin habe unter anderem zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des rechtsextremen "Instituts für Staatspolitik" teilgenommen. Damit unterstützte sie einen Zusammenschluss, der verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Antragstellerin betonte laut Gericht, die Teilnahme habe einen rein familiären Anlass. Für das Landesamt für Schule und Bildung war dies dennoch Grund genug, den Zulassungsbescheid zurückzunehmen. Denn sowohl im Beamtenverhältnis als auch bei einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis brauche es nach geltendem Gesetz ein Mindestmaß an Verfassungstreue.

Ein Statement von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens lässt erkennen, dass auf diese Entscheidung zahlreiche Reaktionen und darunter auch Kritik folgte. In einem Video auf Instagram erklärte der CDU-Politiker, ohne den Namen von Kubitschek oder seiner Tochter zu nennen: Ihn erreichten zahlreiche Nachrichten, die den Unterrichtsausfall sowie den Lehrermangel in Sachsen beklagten. Dann stellte Clemens klar, die sächsische Schulverwaltung habe sich den Fall sehr genau angeschaut. "Wir haben ernstzunehmende Hinweise bekommen auf einen extremistischen, auf einen rechtsextremen Hintergrund und die haben sich leider bestätigt."

Die Lage sei eindeutig, fuhr Clemens fort und betonte: "Es kann nicht jeder Lehrerin oder Lehrer in Sachsen werden." Am Ende müsste erwartet werden können, dass man sich zu unserer Verfassung, zu Demokratie und Minderheitenschutz bekenne. "Das war in diesem speziellen Fall nicht so."

Quelle: ntv.de, nbr

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