Politik

Kunst oder Straftat? Künstler zeigte Merkel mit Hakenkreuz

Um gegen die Sparmaßnahmen in der Euro-Krise zu protestieren, stellte Günter Wangerin Kanzlerin Merkel in Nazi-Montur dar. Er begründet es mit künstlerischer Freiheit. Ein Gericht hat nun darüber entschieden, ob sich der Künstler diese wirklich nehmen durfte.

Günter Wangerin stand bereits 2005 wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole vor Gericht.

Günter Wangerin stand bereits 2005 wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole vor Gericht.

(Foto: dpa)

Der Künstler Günter Wangerin ist wegen eines Plakats, das Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nazi-Uniform mit Hakenkreuz-Armbinde zeigt, erneut verurteilt worden. Wangerin hatte mit dem Plakat an einer Demonstration gegen die Sparauflagen für die EU-Krisenländer teilgenommen.

Das Landgericht München bestätigte im Berufungsprozess seine Verurteilung zu 3000 Euro Geldstrafe wegen Verwendung von Nazi-Symbolen. In diesem konkreten Fall könne er sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, erklärte die Strafkammer.

Linkspartei, DKP, Attac und die Gewerkschaft Verdi hatten  am 14. November 2012 in München gegen die Folgen der Euro-Krise für die südeuropäischen Schuldenländer demonstriert. Unter den Teilnehmern war auch der Aktionskünstler Wangerin mit dem Plakat.

"Neue Gauleiter mit Krawatte"

"Das sollte heißen: Schaut her, so sehen uns die anderen", sagte der Angeklagte vor dem Landgericht. Seine Aktion sollte einen Zusammenhang herstellen mit den Verbrechen des Nazi-Regimes im besetzten Griechenland. Wangerin zitierte den griechischen Komponisten Mikis Theodorakis, wonach Merkel seinen Landsleuten "neue Gauleiter" aufzwinge, "diesmal mit Krawatte".

Zuvor hatte ihn das Amtsgericht wegen des Hakenkreuz-Plakats verurteilt. Jeder Gebrauch des Hakenkreuzes sei verboten. Auf die Absicht des Benutzers komme es dabei nicht an - schon der Anschein verfassungswidriger Bestrebungen sei zu vermeiden, hatte die Amtsrichterin erklärt.

Angeklagter fordert Auseinandersetzung mit Symbolik

Der Angeklagte sagte unter lebhaftem Beifall im überfüllten Sitzungssaal des Landgerichts: "Es kommt also nur auf den Anschein an." Niemand habe ihn bei der Kundgebung für einen Nazi gehalten. Seine Verteidigerin sagte: "Man kann die Symbole zeigen und muss es sogar, wenn man sich damit auseinandersetzen will." Dass dies in erster Instanz unterblieben sei, sei "für einen Rechtsstaat bedenklich".

Das Landgericht bestätigte jedoch das Urteil des Amtsgerichts München. Paragraf 86 des Strafgesetzbuches erlaube die Verwendung von Symbolen des Nazi-Regimes, wenn das der Kunst oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen diene. Aber diese Ausnahme gelte hier nicht, sagte die Vorsitzende Richterin. Es überwögen die Rechtsgüter, die durch den Paragrafen geschützt werden sollen. Das Gesetz habe zur Verurteilung gezwungen.

Quelle: ntv.de, afr/dpa

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