Politik

Pendlerpauschale Kürzung verfassungswidrig

Das niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die seit 1. Januar geltende Neuregelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag mit. Mit Beschluss vom 27. Februar hat das Finanzgericht daher ein anhängiges Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach der Neuregelung sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzugsfähig. Auf Grund einer Härtefallregelung sind solche Kosten pauschal mit 30 Cent nur noch ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar beim Niedersächsischen Finanzgericht gegen sein Finanzamt geklagt. Die Pendler fahren 41 beziehungsweise 54 Kilometer von ihrem Wohnort zur Arbeitsstelle und beantragten daher jeweils eine Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, und zwar für die gesamte Entfernung. Das Finanzamt berücksichtigte die Strecke aber erst ab dem 21. Kilometer, wie es die Neuregelung im Steueränderungsgesetz vorsieht.

Die Richter befanden, dass bei der Fahrt zur Arbeitsstelle zwangsläufig Kosten entstünden, ohne die es kein Einkommen geben würde. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfe aber nur das Einkommen besteuert werden, das bleibe, wenn die beruflichen Aufwendungen abgezogen seien. In bestimmten Fällen werde zudem das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum besteuert. Das sei nicht zulässig. Dass die öffentlichen Haushalte konsolidiert werden sollten, wie es in der Gesetzesbegründung heiße, sei kein sachlich ausreichender Grund dafür, die bestehenden Prinzipien zu durchbrechen.

Die Grünen-Finanexpertin Christine Scheel begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Regierung habe die verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition gegen die Neuregelung ignoriert. Die Streichung der Pendlerpauschale sei ungerecht, systemwidrig und umweltpolitisch verfehlt, erneuerte die Grünen-Politikerin ihre Kritik.

Quelle: ntv.de

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