Politik

Bonner Gericht erkennt keine Amtspflichtverletzung Kundus-Opfer gehen leer aus

Wieviel Menschen damals tatsächlich ums Leben kamen, wird wohl nicht mehr geklärt werden können.

Wieviel Menschen damals tatsächlich ums Leben kamen, wird wohl nicht mehr geklärt werden können.

(Foto: dpa)

Die Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kundus werden nicht zusätzlich entschädigt. Das entscheidet das Landgericht Bonn und weist eine Klage der Opfer ab. Es liege keine "Amtspflichtverletzung" vor, die die Bundesrepublik in dem Fall haftbar mache.

Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs auf einen Tankwagen im afghanischen Kundus abgewiesen. Der Angriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklaster war im September 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.

Das Gericht urteilte in einem Zivilprozess, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.

Vergleich war abgeschlagen worden

In dem Prozess ging es um erste Schadenersatzklagen von Zivilopfern. Zwei Hinterbliebene forderten von der Bundesregierung eine weit höhere Entschädigung als die bisher geleistete. Ein solcher individueller Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zuge einer Staatshaftung komme durchaus in Betracht, hatte das Gericht zunächst zu erkennen gegeben. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich war bereits verworfen worden.

In dem Verfahren verlangte ein Vater zweier vermutlich bei dem Angriff getöteter Söhne 40.000 Euro. Eine Witwe und Mutter von sechs Kindern, die nach Angaben ihrer Anwälte ihren Vater und Ernährer verloren haben, wollte 50.000 Euro.

Laut Verteidigungsministerium wurden als humanitäre Leistung bereits 90 Mal je 5000 US-Dollar (rund 3800 Euro) an afghanische Familien gezahlt - insgesamt sind das etwa 350.000 Euro. Inzwischen haben 79 Familien beim Bonner Landgericht ähnliche Klagen eingereicht. Die genaue Zahl der Getöteten ist noch immer ungeklärt.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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