Politik

Kein Aufschub für Schulgesetz LER in Brandenburg bleibt

Es bleibt dabei: Das Schulgesetz zum Religionsunterricht in Brandenburg kann wie geplant in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies den Antrag einiger Lehrer und Schüler ab, die Umsetzung des Gesetzes durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen.

Im Beschluss des ersten Senats heißt es, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend begründet, weshalb sie durch das Änderungsgesetz in ihren Grundrechten beeinträchtigt seien. Der Erlass einer Einstweiligen Anordnung sei daher nicht geboten. Die Kläger wollten eine stärkere Gewichtung des Religionsunterrichts erreichen.

Nach dem Ende Juni verabschiedeten Gesetz bleibt das umstrittene Lehrfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionsunterricht (LER) staatliches Pflichtfach, zugleich jedoch wird der konfessionelle Religionsunterricht aufgewertet. Die Koalition aus SPD und CDU in Brandenburg war mit diesem Kompromiss einem Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts gefolgt. Die Karlsruher Richter hatten mit der Vergleichsanregung auf Klagen der beiden großen Kirchen, der Union im Bundestag sowie von Eltern und Schülern reagiert.

Quelle: ntv.de

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