Politik

NPD-Verbotsverfahren Länder entscheiden im Dezember

Bei einem Neonazi-Aufmarsch in Frankfurt (Oder).

Bei einem Neonazi-Aufmarsch in Frankfurt (Oder).

(Foto: dpa)

Kommt ein neuer Anlauf für ein NPD-Verbot? Die Innenminister sammeln Beweise – und die Regierungschefs der Länder machen Druck: Anfang Dezember soll nach ihrem Willen eine Entscheidung fallen. Derweil belegen Statistiken, dass die Zahl der Neonazis weiter zunimmt.

Die Regierungschefs der Bundesländer wollen Anfang Dezember entscheiden, ob sie für oder gegen ein NPD-Verbotsverfahren sind. Derzeit würden die Innenminister von Bund und Ländern Material sammeln, auf dessen Grundlage über ein Verbotsverfahren entschieden werden soll, sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Die Sichtung des Materials werde bis Mitte November dauern.

Auf die Forderung der Länder Sachsen und Bayern, die Entscheidung spätestens am 6. Dezember dieses Jahres zu treffen, wollten sich die Ministerpräsidenten nicht festlegen. Carstensen sagte, das Thema NPD-Verbot werde in den kommenden Wochen sehr genau geprüft. Ein erneutes Scheitern eines Verfahrens dürfe nicht riskiert werden. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der zweifelhaften Rolle von V-Leuten bei der Beweisführung gescheitert.

Zahl der Neonazis steigt an

Auf die Wichtigkeit eines NPD-Verbots wies zudem das Land Brandenburg hin, das daraufhin wies, dass allein auf seinem Territorium die Zahl der Neonazis in besorgniserregendem Maße zugenommen habe. So würden dem harten rechten Kern inzwischen 410 Personen zugerechnet, 30 mehr als im Vorjahr, erklärte Innenminister Dietmar Woidke. Insgesamt gehörten dem rechten Spektrum in Brandenburg nun rund 1150 Personen an.

Kontrolle der Sicherheitsbehörden

Derweil hat vor dem Neonazi-Untersuchungsausschuss des Bundestages ein Rechtsexperte Vorschläge unterbreitet, wie die Struktur und die Arbeit der Sicherheitsbehörden reformiert werden können. Der Politikwissenschaftler Hans-Jürgen Lange regte an, die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern und Beauftragte für die Nachrichtendienste in den Parlamenten im Bund und in den Ländern zu verankern. Vorbild könnte die Struktur des Wehrbeauftragten des Bundestages sein An den Beauftragten könnten sich dann Verfassungsschutz-Mitarbeiter wenden, wenn ihnen Missstände in ihrer Behörde auffielen.

Die vor allem von der FDP ins Gespräch gebrachte Zusammenlegung von Verfassungsschutzämtern beurteilte Lange skeptisch. "Großorganisationen leiden mehr unter Stör- und Fehleranfälligkeit als dezentrale Systeme", sagte er. Zudem vertrage sich eine Zentralisierung wohl nicht mit den föderalen Grundsätzen. Auch entstünden bei einer länderübergreifenden Zusammenlegung Behörden, die sich nur schwer politisch und parlamentarisch kontrollieren ließen. In Deutschland gibt es 38 Sicherheitsbehörden.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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