Politik

Dicke Luft Länder in der Pflicht

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf ein Recht auf saubere Atemluft hat eine Menge Staub aufgewirbelt. Nachdem die Leipziger Richter feststellten, dass Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines kommunalen Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können, wird die schlechte Luft jetzt zwischen Bund und Ländern hin und her gewedelt.

Die Bundesregierung sieht jedenfalls keinen Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Das Bundesumweltministerium ist der Meinung, dass die Einhaltung der EU-Bestimmungen "zur Reduzierung des gesundheitsschädlichen Feinstaubs" allein die Bundesländer und ihre Kommunen zuständig sind. Das sagte der Sprecher von Umweltminister Siegmar Gabriel in Berlin. Der Minister selbst weil auf der Klimakonferenz in Washington.

Gabriels Sprecher wies damit Forderungen des Deutschen Städtetages an den Gesetzgeber zurück, schärfere Grenzwerte beim Schadstoffausstoß und eine verbindliche Anordnung von Rußpartikelfiltern bei Autos und Lastwagen festzulegen. Dies hatte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der "Freien Presse" gesagt. Zwar müssten die Kommunen an stark belasteten Straßen Schutzmaßnahmen treffen. Vorkehrungen vor Ort könnten die Belastung der Menschen aber nicht grundlegend reduzieren. Notwendig seien daher Maßnahmen "an der Quelle", wo der Feinstaub entstehe, betonte Articus - also bei den Autoproduzenten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Städte und Gemeinden indirekt aufgefordert, die Bewohner stark befahrener Straßen auch dann vor dem Krebserreger Feinstaub zu schützen, wenn keine landesweiten Aktionspläne zur Luftreinhaltung vorliegen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie gezielte Fahrverbote, wie sie zum Beispiel in Berlin und etlichen Städten in Baden-Württemberg von 2008 an geplant sind. (BVerwG 7 C 36.07)

Quelle: ntv.de

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