Politik

Karlsruhe muss entscheiden Länder klagen gegen Gigaliner

Wie sieht die Zukunft aus? Nicht alle Bundesländer wollen Gigaliner auf ihren Autobahnen haben.

Wie sieht die Zukunft aus? Nicht alle Bundesländer wollen Gigaliner auf ihren Autobahnen haben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Jetzt gelangen die Riesenlaster auf direktem Weg nach Karlsruhe: Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wehren sich mit einer Verfassungsklage gegen Probefahrten der Lang-Lkw auf ihren Straßen.

Die zu Jahresbeginn begonnenen Testfahrten von auf ausgewählten deutschen Autobahnstrecken werden zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben Verfassungsklage gegen den Feldversuch des Bundesverkehrsministeriums mit sogenannten Gigalinern eingereicht.

Mit der Klage in Karlsruhe wehren sie sich gegen die Verordnung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), nach der Lang-Lkw auch ohne Zustimmung der Bundesländer Strecken probeweise befahren dürfen. Ein Sprecher von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) bestätigte entsprechende Informationen.

Zustimmung vom Bundesrat fehlt

Hermann hatte den Schritt Ende Juni angekündigt. Er sei überzeugt, dass der Versuch die Zustimmung des Bundesrates gebraucht hätte. Die habe der Bund aber nicht eingeholt - "vermutlich in der Angst, keine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen", hieß es damals.

Grundlage des Normenkontrollantrags sei ein Gutachten des Justizministeriums sowie eine Antragsschrift von Prof. Martin Nettesheim von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Dieser vertrete die beiden Länder im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Transporter, die um bis zu 6,50 Meter länger sein dürfen als bisher, trügen nicht zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bei. Das Gegenteil sei der Fall. Zudem sei ihr Einsatz klimaschädlich.

Quelle: ntv.de, dpa

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