"Nur-Kirchen-Ehe" Länder leisten Widerstand
22.10.2008, 20:48 UhrGegen die Neuregelung des Eherechts mit kirchlichen Hochzeiten ohne Standesamt regt sich Widerstand bei den Ländern. Der Rechtsausschuss des Bundesrats plädierte auf Antrag von Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) dafür, dass auch künftig erst nach einer standesamtlichen Trauung eine religiöse Hochzeit möglich ist.
Bundestag und Bundesrat hatten bereits Ende 2006 ohne großes Aufsehen beschlossen, das bisherige Verbot der kirchlichen Voraustrauung zum 1. Januar 2009 aufzuheben. Aus Golls Sicht würde dies Zwangsverheiratungen und Mehrfachehen Tür und Tor öffnen.
Furcht vor Zwangsheirat
"Ich sehe die Gefahr, dass viele dies als Einladung missverstehen, Ehen nur noch nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen. Die Frauen hätten dann keinen Anspruch auf Unterhalt und Teilhabe am ehelichen Vermögen", mahnte der Landesjustizminister.
Mit ähnlichen Argumenten hatten auch türkische Frauenrechtlerinnen die Gesetzesänderung kritisiert. Sie sehen die Gefahr, dass etliche Frauen in einer sogenannten Imam-Ehe gegen ihren Willen verheiratet werden.
Golls Sprecher sagte, das Thema werde voraussichtlich am 7. November im Plenum der Länderkammer behandelt. Ziel ist ein Entschließungsantrag des Bundesrats. Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bei der Reform des Personenstandsgesetzes dafür zu sorgen, dass die religiöse Vorausehe nicht eingeführt wird.
Quelle: ntv.de