Jugendliche Schwerstverbrecher Lebenslange Haft möglich
18.07.2007, 13:05 UhrJugendliche Schwerstverbrecher sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig für immer weggesperrt werden können. Nach dem von Justizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Gesetzentwurf soll es in Einzelfällen möglich sein, Kriminelle nach Absitzen der Jugendstrafe lebenslänglich in so genannte Sicherungsverwahrung zu nehmen. Bislang kommen alle nach dem Jugendstrafrecht Verurteilten spätestens nach zehn Jahren Haft wieder frei.
Am Ende ihrer Haftzeit sollen den Plänen zufolge zwei Sachverständige etwa junge Mörder oder Vergewaltiger auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. "Dabei kommen nur Täter in Betracht, deren Opfer schwere körperliche oder seelische Schäden erlitten haben", sagte Zypries. Es sei davon auszugehen, dass die Sicherungsverwahrung nur bei einer Handvoll jugendlicher Straftäter angewendet werde. Zum Vergleich: In Deutschland befanden sich Ende 2006 knapp 400 Erwachsene in Sicherungsverwahrung - alles Männer übrigens.
Mindestens sieben Jahre Haft
Überprüft werden sollen alle jugendlichen Straftäter, die zu mindestens sieben Jahre Haft verurteilt wurden. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, dass Jugendliche für verschiedene Straftaten eine vergleichsweise hohe Gesamtstrafe auferlegt bekämen und nicht Einzelstrafen für verschiedene Delikte. Einigen Bundesländern, etwa Bayern und Hessen, geht die Regelung nicht weit genung. "Wir halten an unserer Forderung fest, dass bereits bei einer Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich sein muss", erklärte der hessische Justizminister Jürgen Banzer. Das Gesetz ist allerdings im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Hintergrund des Gesetzesvorstoßes sei die Erkenntnis, dass schwerste Straftaten von immer jüngeren Menschen begangen werden, sagte Zypries. Für den Umgang mit solchen Kriminellen müsse der Staat Instrumente in die Hand bekommen. Als Beispiel für Verbrecher, für die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte, nannte Zypries den Rückfalltäter, der einen neunjährigen Jungen aus München missbraucht und ermordet hatte.
Quelle: ntv.de